BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 159

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18.05.1123. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern geändert wird (660/A und 298 d.B. sowie 8151/BR d.B.)

 


Präsident Erwin Preiner: Wir kommen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Grimling. – Ich bitte um den Bericht.

 


18.05.33

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des National­rates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor; daher verzichte ich auf die Verlesung und komme gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Blatnik. Ich erteile es ihr.

 


18.06.39

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Herr Minister! Gospod minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Drage kolegice in kolegi! Wir sprechen heute über die Anpassung des Buchpreisbindungsgesetzes, welche nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 30. April 2009 erforder­lich wurde.

Mit dieser Novelle kommt Österreich einerseits seiner gemeinschaftsrechtlichen Ver­pflichtung nach, gleichzeitig aber garantiert uns diese Novelle die Vielfalt der Verlags- und Buchlandschaft, und sie garantiert uns vor allem auch das Buch als Kulturgut.

Die Vielfalt der Verlags- und Buchlandschaft, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gewährleistet uns die Versorgung der Bevölkerung mit Büchern. Erlauben Sie mir aber, dass ich in meiner Rede auf das Kulturgut Buch eingehe, weil es mir besonders wichtig ist.

Das Buch als Kulturgut hat einen Wert, hat einen kulturellen Wert und hat einen Bil­dungswert. Ein Buch zu lesen bedeutet für mich aber auch Entspannung, Genuss, Gemütlichkeit, Erholung, sich einer guten, schönen Sprache zu erfreuen. Ein Buch ist für mich ein Wertgegenstand, den ich pflege, und ein Buch ist für mich auf keinen Fall ein Ding, das man mittels ebay oder amazon und anderer Anbieter gleich wieder zu Geld machen kann oder es vielleicht in die Altpapiertonne entsorgt. Bücher haben einen kulturellen Wert und sind nicht nur Handelsware.

Es geht bei diesem Gesetz, das habe ich schon am Anfang erwähnt, um die Vielfalt der Buchlandschaft und um das Kulturgut Buch, und in dieser Novelle sind diese beiden Punkte garantiert. Deswegen werden wir selbstverständlich und gerne zustimmen.

(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.) – Danke. Hvala. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.09

 


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