BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 165

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bundesministerin legen? Ja, vielleicht einmal etwas anderes. Wie du das dann in der Kommunalpolitik vertrittst, ist deine Sache.

Aber von wem kommen diese 30 km/h-Beschränkungen? Auch von Gemeinde­politi­kerinnen und Gemeindepolitikern, die sonst nichts anderes zu tun haben, als Auto­fahrer abzuzocken? Oder kommt das von Einwohnern, die dort leben, die dort für ihre Kinder einen Freiraum brauchen, die dort ständig unterwegs sind und die im Rahmen von Bürgerinitiativen mit Unterschriftenlisten die Gemeinde auffordern, eine 30er-Beschränkung zu machen?

So sehe ich das auf dem Land draußen! Vielleicht ist es in der Stadt – bei euch in Schwechat oder wo du herkommst – ein bisschen anders. Aber wir leben in den Gemeinden so. Die Gemeinde schaut sich das an und ... (Bundesrat Schennach: In Wien gibt es die meisten Initiativen von Bewohnern auf 30 km/h-Beschränkung! Da gibt es Petitionen und Bürgerinitiativen!)

Danke, Herr Kollege Schennach! Du bestätigst das, was ich jetzt gesagt habe, und damit wird das von mir Gesagte noch verstärkt. (Neuerlicher Zwischenruf des Bun­desrates Schennach.) Ich glaube, wir sollten jetzt nicht das, was schon Kolleginnen und Kollegen in ihren Wortmeldungen hier gesagt haben, in einem Zwiegespräch wiederholen. Du hast schon lobend erwähnt, dass diese Gesetzesänderung aus deiner Sicht auch ein paar positive Zeichen setzt.

Ein weiterer positiver Punkt: Zum Erwerb eines Mopedführerscheins ist in Zukunft mehr Praxis notwendig. Das ist sicher eine gute Sache. Es war bisher schon notwendig, dass neben der Theorieprüfung auch Fahrstunden gemacht werden müssen, jedoch nicht im fließenden Verkehr, sondern auf einem Platz, wo man einen Achter fahren musste, wo man stehen bleiben musste. Neu ist jetzt die Regelung, dass auch diejenigen, die einen Mopedführerschein erwerben wollen, Fahrstunden im fließenden Verkehr machen müssen.

Warum hat man das eingeführt? – Weil die Unfallstatistiken gezeigt haben, dass die Unfälle von Mopedlenkerinnen und Mopedlenkern leider immer mehr zunehmen. Daher musste man entsprechende Taten setzen. Das hängt aber auch damit zusammen, dass immer mehr Mopeds angemeldet werden, weil im ländlichen Raum die öffent­lichen Verkehrsmittel nicht so gut ausgebaut sind, dass jeder leicht zur Schule, zum Arbeitsplatz oder zur Lehrstelle kommt. Daher ist es sehr gut, dass man schon ab dem 15. Lebensjahr fahren darf. Es sind auf dem Land mehr Menschen abhängig davon, einen eigenen fahrbaren Untersatz zu haben. Aber dafür ist eine gute Ausbildung eine wichtige Voraussetzung. Mit dieser Regelung wird jetzt ein richtiger Schritt in diese Richtung gemacht.

 Der nächste Punkt, der mir auch wichtig ist, betrifft die Hochrisikolenker: die Alko­lenker und die Schnellfahrer. Ich sehe das ein bisschen anders als du, Kollege Ertl. Aber in einem Punkt gebe ich dir recht, und zwar bin auch ich der Meinung – und da bin ich sicher nicht alleine –, dass Strafen nicht das Allheilmittel sind. Es muss auch bewusstseinsbildende Maßnahmen geben, und in diese Richtung ist ja auch ein Schritt gesetzt worden, nämlich dass man schon bei Erreichung einer geringeren Promille­grenze – nicht, dass man, wie es ab 1,2 Promille der Fall ist, eine Nachschulung hat – ein sogenanntes Verkehrscoaching hat. Das heißt, es werden die Lenker nicht nach­geschult, sondern man macht sie darauf aufmerksam, was passieren kann, wenn man unter Alkoholeinfluss ein Auto lenkt. Ich glaube, das ist das Wichtigste – nicht das Strafen alleine. Gar nicht zu strafen, so wie es du, Kollege Ertl, es willst, schaut vielleicht gut aus, aber dem kann ich nicht beipflichten, sondern ich will, dass man auch bewusstseinsbildende Maßnahmen setzt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite