BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 166

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Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich nur ganz kurz ein Beispiel bringen, was bei uns in Oberösterreich sehr gut geregelt ist. Es ist in manchen Bezirken schon einge­führt, in manchen Bezirken befindet es sich noch im Aufbau, und zwar ausgehend vom Bezirk unseres Kollegen Kraml, wo es heute schon installiert ist, nämlich ein Jugend­taxi, mit dem man aus Mitteln vom Verkehrsressort des Landeshauptmann-Stell­vertreters Erich Haider gemeinsam mit Mitteln jener Gemeinden, die sich entschlossen haben, da mitzutun, Jugendlichen im Alter von 16 bis 20 Jahren ermöglicht, um einen bestimmten Betrag im Jahr praktisch gratis mit dem Taxi zu fahren. Mit diesem Angebot wird Jugendlichen gezeigt, dass es außer dem Lenken unter Alkoholeinfluss beziehungsweise dem Fahren mit dem eigenen Auto noch etwas anderes gibt, um zu einem Fest zu kommen. Das ist zum Beispiel eine bewusstseinsbildende Maßnahme, die genauso wichtig ist wie die Strafen.

Mein letzter Punkt, der mir ganz wichtig ist, ist das Sichern von Kindern im Auto. Wenn laut Statistik jedes fünfte Kind, das im Auto mitfährt, nicht gesichert ist, gibt es da großen Handlungsbedarf. Viele Erwachsene, die Kinder im Auto mitführen und nicht sichern, sind sich, glaube ich, der Gefahr, der sie ihre Kinder aussetzen, oft gar nicht bewusst. Auch diesbezüglich wird es zu Maßnahmen kommen.

Ich danke der Frau Minister für dieses Maßnahmenpaket, das geschnürt wurde – nicht zum Abzocken, wie es der Kollege Ertl gesagt hat, sondern zur Erhöhung der Ver­kehrs­sicherheit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

18.33


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile es ihm.

 


18.33.39

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Frau Bundesministerin! Auch wir werden dieser Gesetzesnovelle nicht zustimmen – nicht aus den gleichen beziehungsweise ähnlichen Motiven wie der Vorredner von der FPÖ, wobei ich ihm schon zubillige, dass er eher emotionell argumentiert und sich daher bisweilen missverständlich artikuliert hat und vielleicht nicht alles so gemeint hat. (Bundesrat Stadler: Aber im Ausschuss war es auch schon so!) Er spricht aus Erfahrung, er ist an der Front. Er müsste eigentlich von seinem Beruf her dafür plädieren, dass die Strafen noch höher ausfallen sollten, hat es aber nicht getan. (Bundesrat Ertl: Für die Einbrecher!)

Die Straßenverkehrsordnung wird ständig anzupassen sein. Es gibt in der letzten Zeit immer mehr Zulassungen von Autos und von Mopeds. Aufgrund dessen steigen natürlich auch die Unfallzahlen. Es gibt eine Verschärfung der Sanktionen für die Lenker, die alkoholisiert fahren. Unfälle aufgrund von Alkohol am Steuer ist ein Thema, das man jeden Tag in der Zeitung liest. Das ist traurig, aber es ist so.

Auch die Anhebung der Obergrenze von Strafverfügungen bei Geschwindigkeits­über­schreitungen wird notwendig sein.

Aber dieses Paket enthält noch einige andere Dinge. Aus unserer Sicht ist es positiv, dass bei Führerscheinentzug im A-, B- und F-Sektor der davon Betroffene auch kein Leichtkraftfahrzeug mehr lenken darf. Das ist ganz wichtig. Darauf haben sich viele verlassen: Führerschein weg, und dann ein Leichtkraftfahrzeug her, und dann ist man trotzdem wieder weitergefahren und hat eigentlich ähnlich die Leute gefährdet wie davor.

Auch die Gebührenfreiheit bei Fortbildung, wenn man den Führerschein für die Aus­übung seines Berufes braucht, ist positiv.

 


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