BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 170

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Ich kann nur sagen: Damit die Tendenz weiter in diese Richtung geht, werden wir alle zusammenhelfen, um diese Maßnahmen erfolgreich umzusetzen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Schennach und Dönmez.)

18.46


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile es ihr.

 


18.46.34

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte nur ganz kurz auf Folgendes eingehen: Ich habe zwar die Rede des Herrn Kollegen Ertl versäumt, aber ich habe ihn im Ausschuss erlebt (Bundesrat Mag. Klug: Das war angeblich das Gleiche!) – na, dann passt es ja –, die Geschichte von wegen Alkohol und Strafen nur dann, wenn es zu Unfällen kommt (Bundesrat Mag. Klug: Ja!) und ansonsten wäre es ja nicht so wichtig und eine Abzocke.

Ich möchte da einmal Folgendes klarstellen: Alkoholkonsum an sich ist kein Ver­brechen; Alkoholkonsum und sich dann hinter das Steuer zu setzen, ist für mich an sich schon ein Verbrechen, weil man damit das Risiko eingeht, jemanden zu verletzen, der nichts dafür kann. Deshalb gehört es schon da bestraft (Bundesrat Ertl: Das wird bestraft!) und deshalb bin ich auch sehr froh, dass da die Strafen jetzt angehoben wurden.

Betreffend das, was Frau Kollegin Greiderer vorhin gesagt hat von wegen Information und auch diese abschreckenden Bilder: Diese hat es auch bei uns vor Jahren sehr häufig im Fernsehen gegeben. (Bundesrat Schennach: Das stimmt! – Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.) Inzwischen vermisse ich das ein bisschen, und ich glaube, das könnte man tatsächlich wirklich intensivieren. Das ist etwas, das man noch ein bisschen im Kopf behält und woran man vielleicht denkt, wenn man etwas getrunken hat und sich dann überlegt, ob man sich doch ins Auto setzt. Denn es sind ja nicht nur die Jugendlichen! (Beifall der Bundesrätin Mag. Rausch.)

Es ist nicht so, dass sich Erwachsene nach überhöhtem Alkoholkonsum deswegen nicht ins Auto setzen, weil sie so vernünftig sind, sondern sie lassen sich oft davon abhalten, weil sie denken: Ich will mich nicht von der Polizei erwischen lassen! Aber sie denken viel zu selten daran, was passieren kann, was sie anstellen können, wenn sie einfach alkoholisiert fahren: Dann haben sie nicht die notwendigen Reaktionszeiten, und das sollte man berücksichtigen. Deshalb ist es meiner Meinung nach ganz, ganz wichtig, dass es auch strafbar ist, wenn man sich alkoholisiert hinter das Steuer setzt und keinen Unfall hat. (Bundesrat Perhab: Aber im ländlichen Raum, mit was soll man denn fahren?) – Genau darauf wollte ich jetzt auch noch hinaus.

Herr Kollege Stadler hat vorhin auch schon etwas erwähnt von Alternativen und von Autobussen. – Ich war gestern bei einer Präsentation der ASFINAG betreffend die Weinviertler Schnellstraße, und ich war positiv überrascht, dass dort jetzt nicht der Vollausbau als Verkehrssicherungsmaßnahme gesehen wird, sondern erst einmal zu schauen, dass man das Tempo der Fahrzeuge herunterbekommt, und auch zu schauen, dass man darauf hinweist, dass man auf dieser Strecke nicht alkoholisiert fahren soll. Denn dies ist eine Strecke, wo generell sehr viele Unfälle passieren, aber überdurchschnittlich viele Unfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit – auf einer Straße, wo man einen Hunderter fahren darf, wird man durchschnittlich 120 Stun­den­kilometer gefahren – und es ist eine Strecke, wo sehr viele Unfälle passieren, weil die Leute alkoholisiert unterwegs sind – ländliches Gebiet, und man hat keine Möglichkeit, anders heimzukommen.

 


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