beim ersten Überschreiten – solch ein Verkehrscoaching vorzuschreiben, um auf die Gefahren, denen man sich aussetzt, wirklich hinzuweisen.
Ich bin auch dankbar für die Anregungen, was Bewusstseinskampagnen betrifft. Ich habe vor, im Herbst eine begleitende Verkehrssicherheitskampagne – weil ab Herbst wird dieses Gesetz in Kraft treten – durchzuführen. Und hier habe ich viele eingeladen, Partner dieser Kampagne zu sein, damit das eine wirklich sichtbare Kampagne wird und sich dadurch im Verhalten der Menschen auch etwas ändert.
Zur Diskussion, was die Frage der Strafhöhen betrifft: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der Auffassung, dass es, wenn wir sagen, wir führen mit dieser StVO-Novelle eine Mindeststrafe bei Rasen ein – und da reden wir davon, dass das eine Überschreitung von 30 km/h über der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung sein muss, das bedeutet, es fährt jemand im Ortsgebiet mit 80 km/h; nur damit man weiß, wovon man spricht (Zwischenruf des Bundesrates Ertl) –, nicht überzogen ist, eine Mindeststrafe von 70 € für jene einzuführen, die so verantwortungslos sind, dass sie im Ortsgebiet mit 80 km/h durch den Ort rasen.
Also ich denke, das ist eine Höhe, von der man sagen muss, dass man mit ihr rechnen muss, wenn man sich so im Straßenverkehr verhält und andere Menschen gefährdet. Ich glaube, das ist eine ganz richtige Maßnahme, die heute hier auch beschlossen werden soll. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Kerschbaum und Zangerl.)
Im Mittelpunkt steht, dass wir das Verhalten ändern wollen, und nicht die Frage der Einnahmen, die, das kann ich Ihnen sagen, ja sowieso nicht im BMVIT verbleiben. Das heißt, das ist sicher nicht mein Motiv! Mein Motiv ist, alles zu tun, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen – aber es gibt noch einen zweiten Aspekt, den ich auch wichtig finde.
Wir haben auch, ich glaube, es war bei der letzten Sitzung des Bundesrates, die Frontfotografie beschlossen. Und wir haben das deshalb gemacht, weil wir gesagt haben: Es kann nicht sein, dass ausländische Raser sozusagen ungestraft davonkommen, dass sie nur bestraft werden, wenn man sie gleich erwischt – da ist das nämlich sowieso geregelt –, sondern sie müssen auch bestraft werden, wenn die Strafverfolgung im Ausland stattfinden soll.
Dafür brauchen wir Grundlagen: Wir brauchen die Frontfotografie, denn sonst haben wir nicht die Möglichkeit, diese Verfolgung zum Beispiel auch in Deutschland durchzuführen – das wurde beschlossen, diese Basis ist gelegt –, und wir brauchen jetzt Mindeststrafen, weil es so etwas wie eine Bagatellgrenze gibt, und diese ist durch die 70 € überschritten. Das heißt, wir schaffen damit die Voraussetzung dafür, dass die Strafverfolgung für Rasen auch im Ausland ermöglicht wird.
Natürlich braucht es jetzt die Abkommen, die das Außenministerium schließt, und wir brauchen die Umrüstung der Radarboxen, für die das Innenministerium zuständig ist, aber wir arbeiten in der Regierung konzentriert und gemeinsam daran. (Zwischenruf des Bundesrates Ertl.) Wir haben in der StVO die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, und nun rüsten wir sozusagen auch in allen anderen Bereichen nach, weil uns das wichtig ist.
Ich möchte noch ganz kurz einen zweiten Punkt, was die Risikogruppen betrifft, erwähnen, das ist die Gruppe der Mopedfahrer – sie wurden ja auch in der Debatte angesprochen –: Es werden jährlich 45 000 Mopedführerscheine an vor allem junge Menschen ausgestellt. Und da haben wir gesehen, dass 60 Prozent der Unfälle von Mopedfahrern in den ersten sechs Monaten passieren. Das war der Beweis dafür, dass es an Praxis fehlt, und es wurde ja positiv erwähnt, dass wir mit dieser Novelle
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