BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 173

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vorsehen, dass man jetzt auch zusätzlich zwei Stunden Fahrpraxis im Straßenverkehr absolvieren muss – auch mit dem Bemühen, dafür zu sorgen, dass es für junge Menschen dadurch zu keiner Kostenexplosion kommt.

Das Dritte, das mir ganz wichtig ist und wofür ich mich auch bei diesem Paket sehr engagiert habe, sind Maßnahmen zur Sicherung unserer Kinder im Straßenverkehr. Es verunglücken im Straßenverkehr mehr Kinder im Auto als außerhalb des Autos, das heißt, die Frage der Kindersicherung im Auto ist eine ganz zentrale Frage. Wir werden Kinder-Sicherheitsseminare einführen, um das Bewusstsein der Eltern zu schärfen und ihnen zu zeigen, mit welcher Fliehkraft ein Kind durch das Auto geschleudert wird und wie sie selbst bei nur ganz geringen Geschwindigkeiten aufprallen.

Wir haben uns darum bemüht, die Informationen an die werdenden Eltern, auch was die Sicherung ihrer Babys im Auto betrifft, mit dem Mutter-Kind-Pass und den Baby­paketen zielgerichtet zu verbreiten. Diesbezüglich hätte ich nur noch eine Bitte. Wir konnten das noch nicht in allen Bundesländern erreichen. Diese Babyboxen, die jun­gen Eltern überreicht werden, sind Pakete und Aktivitäten der Bundesländer. Mit einem Teil der Bundesländer bin ich noch immer in Gesprächen, da kann ich jede Unterstützung dahin gehend brauchen, dass es gut wäre, wenn neben den Windeln und dem Strampler oder Ähnlichem auch noch solch eine Informationsbroschüre in diese Box gelegt wird.

Grundsätzlich möchte ich mich für die konstruktive Diskussion bedanken und gehe nach den Redebeiträgen davon aus, dass die Novelle auch die Mehrheit findet. Und ich wünsche mir wirklich, dass es uns mit diesen Maßnahmen gelingt, im österreichischen Straßenverkehr in Zukunft das eine oder andere Leid zu verhindern. – Danke vielmals. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Kerschbaum und Zangerl.)

18.58

18.58.10

 


Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung noch ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.59.0025. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (30. KFG-Novelle) (220 d.B., 90 d.B. und 262 d.B. sowie 8172/BR d.B.)

 


Präsident Erwin Preiner: Nun kommen wir zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist ebenfalls Frau Bundesrätin Vladyka. – Ich ersuche um den Be­richt.

 


18.59.14

Berichterstatterin Christa Vladyka: Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009


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