BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 174

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (30. KFG-Novelle).

Der Bericht liegt ohnehin in schriftlicher Form vor; ich darf daher auf seine Verlesung verzichten und gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stadler. Ich erteile es ihm.

 


19.00.10

Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Diese Novelle zum Kraftfahrgesetz soll den Autofahrerinnen und Autofahrern ein gewisses Service bieten in puncto Zulassungsschein – nämlich gegenüber dem Papierformat; aber dazu wird Herr Kollege Konecny noch etwas sagen.

Ein weiterer Punkt, der mir wichtig ist – ich habe ihn schon in meinen Ausführungen zum vorhergegangenen Tagesordnungspunkt angesprochen –, ist die Erhöhung des Verkehrssicherheitsbeitrages von Wunschkennzeichen von 145 € auf 200 €. Dieser Betrag ist seit 20 Jahren unverändert geblieben, aber angesichts der Tatsache, was mit diesem eingehobenen Verkehrssicherheitsbeitrag im Sinne der Verkehrs­sicher­heits­maßnahmen unternommen wird, ist diese Erhöhung, meine ich, für uns alle eine vertretbare Maßnahme.

Frau Kollegin, Sie haben vorhin gesagt, dass der Verkehrssicherheitsbeitrag nach dem Gießkannenprinzip verteilt wird. – Ich kann Ihnen nur sagen, dass der Verkehrssicher­heitsbeitrag in Oberösterreich von Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider ver­wal­tet wird beziehungsweise dass dieser das Geld ausgibt, das er durch die Wunsch­kennzeichen bekommt, und dass das bei uns in Oberösterreich nicht nach dem Gießkannenprinzip erfolgt, sondern wirklich Maßnahmen unterstützt werden, die zur Verkehrssicherheit beitragen. Eine Sache, die da unterstützt wird, ist das Jugendtaxi – auch dieses habe ich in meiner vorhergegangenen Rede schon angesprochen. Das ist eine sinnvolle Unterstützung und eine sinnvolle Verwendung von Steuergeld.

Weiters erfolgt mit dieser Novelle die Umsetzung der Rahmenrichtlinie für die Geneh­migung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bau­teilen und selbständigen technischen Einheiten für Fahrzeuge in innerstaatliches Recht.

Ein Punkt, den ich zum Schluss noch ansprechen möchte: Die Berechtigung, mit Blaulicht zu fahren, wird in dieser Novelle auch neu geregelt. Dabei geht es um die rechtliche Erlaubnis. Alle im Sanitätsgesetz genannten Rettungsdienste dürfen in Zukunft mit Blaulicht fahren, ohne vom jeweiligen Landeshauptmann eine individuelle Bewilligung zu erhalten. Das wird, wie gesagt, auch neu geregelt.

Es sind dies sicher sinnvolle Änderungen, denen wir gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.03


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Kainz. – Bitte.

 


19.03.17

Bundesrat Christoph Kainz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser 30. Novelle zum Kraftfahrgesetz setzen wir einerseits eine EU-Rahmenrichtlinie in nationales


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite