BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 175

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Recht um, andererseits werden erforderliche Klarstellungen in der Vollzugspraxis geschaffen. Ich denke, das ist ein Schritt auch für mehr Sicherheit und mehr Verwal­tungseffizienz.

Ich möchte auf ein paar Beispiele in diesem Gesetz eingehen. Dieses Gesetz regelt – das wurde bereits von meinem Vorredner erwähnt – die Erhöhung des Verkehrs­sicher­heitsbeitrages bei den Wunschkennzeichen. Gerade aus niederösterreichischer Sicht kann ich auf ein sehr gelungenes Projekt verweisen, nämlich auf die Nachtbus­initiative, die von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll als unserem Verkehrsreferenten initiiert wurde. Waidhofen an der Thaya hat bereits – wie auch andere Bezirke – solch ein erfolg­reiches Modell.

Dass die Fahrräder, die eine höchstzulässige Leistung von 600 Watt haben, zukünftig nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder betitelt sind, trägt vielleicht dazu bei, dass dieses Verkehrsmittel noch interessanter wird, und ist damit vielleicht auch ein Beitrag zum Klimaschutz. Auch in meiner Gemeinde ist es mittlerweile schon fast in, sich mit solch einem Fahrrad, das elektrisch betrieben ist oder unterstützt wird, in der Gemeinde zu bewegen.

Ein weiterer Punkt ist die Ausnutzung der Tonnage bei der Beförderung von Rund­holztransporten und Rohmilchtransporten. Ich denke, dass das sehr vernünftig ist, weil es sich in der Praxis einfach so bewährt hat.

Neu geregelt werden auch das Fahren mit Blaulicht für Rettungsorganisationen, der Zulassungsschein im Chipkartenformat und vieles mehr. Auch die Erhöhung der Organstrafverfügung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen halte ich für eine Maßnahme, die der Verkehrssicherheit zweifellos dient, da Geschwindigkeitsüber­schrei­tung die häufigste Unfallursache ist.

Es sind dies vernünftige, richtige und notwendige Gesetzesänderungen, denen wir gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Mitterer.)

19.05


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Professor Konecny. – Bitte.

 


19.05.51

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Gestatten Sie, dass ich zunächst vielleicht ein wenig vom Thema abweiche und – den älteren Politikern sollte das erlaubt sein – ein bisschen philosophiere über Gestaltung in der Gesellschaft.

Politik und Verwaltung geben Normen vor oder versuchen das zumindest, und sie versuchen dann, sie durchzusetzen. Und dabei gibt es grundsätzlich zwei Ansätze, die einander nicht ausschließen.

Ich kann versuchen, aktiv, weil ich mir das wünsche, aus guten gesellschaftspolitischen Gründen, durch Verwaltungsmaßnahmen, durch gesetzliche Bestimmungen das Ver­halten von Menschen zu beeinflussen. Der vorhergegangene Tagesordnungspunkt ist ein gutes Beispiel dafür: Es werden Strafen erhöht, weil es gesellschaftlich nicht wün­schenswert ist, dass Alkolenker ihre Mitbürger über den Haufen fahren, und wir hoffen, mit diesem Beschluss das gesellschaftliche Verhalten, das Normverhalten beeinflussen zu können.

Auf der anderen Seite entwickelt sich die Gesellschaft auch in Bereichen, in denen wir solche Maßnahmen nicht setzen. Und hier – ich habe mich beim Kollegen Stadler dafür zu bedanken, dass er mir die Behandlung des Zulassungsscheins im Chipkartenformat überlassen hat – geht es darum, dass man es, wenn die Verwaltung, wenn die Politik


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