BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 177

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Es gab dann knapp vor den etwas überraschenden letzten Nationalratswahlen immer­hin einen Entwurf, der auch, glaube ich, schon in Begutachtung gegangen war. Und meine letzte Anfrage, die ich dann schon nicht mehr gestellt habe, sondern da haben wir nur mehr Briefe gewechselt, an die Frau Bundesminister hat mir erfreulicherweise den Abschluss dieses Kreuzzuges ermöglicht. Wir beschließen heute etwas, und irgend­wann ab dem nächsten Jahr wird es das auch wirklich geben, wird das abge­rufen werden können.

Ich danke dafür, unterstreiche aber auch die Ausschussfeststellung, die im Nationalrat getroffen wurde, weil es ja da – anders als beim Führerschein – um eine alternative Möglichkeit geht, nämlich die Bitte, dass tatsächlich nur die echten, technisch beding­ten Mehrkosten dann in Rechnung gestellt werden. Aber es ist dies eine kleine Geste an die Bürgerinnen und Bürger, dass auch solche Alltagsbeschwerden von der Politik ernst genommen werden, und wird mit Sicherheit die Verkehrssicherheit, die Kontrolle gestohlener Autos nicht erschweren, sondern, wie ich zu behaupten wage, eher erleichtern. Daher gehört das zu den vielen, vielen klitzekleinen Fortschritten, die zwar jeder für sich die 8 Minuten, die ich jetzt da investiert habe, nicht wirklich wert sind, aber in der Summe doch eine Erleichterung des Lebens für die Österreicherinnen und Österreicher bedeuten. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Mitterer und Zangerl.)

19.14

19.14.20

 


Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.14.4926. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Privatbahngesetz 2004 und das Eisen­bahn­gesetz 1957 geändert werden (227 d.B. und 299 d.B. sowie 8173/BR d.B.)

 


Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Vladyka. – Ich ersuche um den Bericht.

 


19.15.06

Berichterstatterin Christa Vladyka: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Privatbahnge­setz 2004 und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden. Auch dieser Ausschuss­bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht.

 


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