BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 184

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haben, auf das viele Österreicherinnen und Österreicher nicht nur angewiesen, son­dern auch stolz sind. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

19.41

19.41.20

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Damit ist die Debatte geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.42.1727. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraft­maschinen (Dampfkesselbetriebsgesetz – DKBG) geändert wird (223 d.B. und 270 d.B. sowie 8170/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen nun zum 27. Punkt der Tages­ord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Tiefnig. Bitte um den Bericht.

Davor darf ich noch Herrn Bundesminister Mitterlehner sehr herzlich in unserer Mitte begrüßen.

 


19.42.45

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Der Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraft­maschi­nen geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

19.43.10

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.43.53 28. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (228 d.B. und 289 d.B. sowie 8160/BR d.B.)

 


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