BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 185

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29. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend Sechster Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögens­rechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960 (163 d.B. und 290 d.B. sowie 8161/BR d.B.)

30. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend Stabilisierungs- und As­so­ziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits samt Schlussakte (196 d.B. und 291 d.B. sowie 8162/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen nun zu den Punkten 28 bis 30 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. – Bitte um den Bericht.

 


19.44.45

Berichterstatterin Mag. Bettina Rausch: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­des­minister! Ich bringe zuerst den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegen­heiten über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung:

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe des Weiteren den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend Sechster Zusatz­vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwi­schen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögens­rechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe schließlich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits samt Schluss­akte.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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