BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 192

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Aufgaben und die zu deren Erfüllung notwendigen Befugnisse zugewiesen werden, ohne allerdings die Rechte des anderen Elternteils zu schmälern.

Auch wird klargestellt, dass der Stiefelternteil im Familienrecht gegenüber dem Kind kein Fremder ist und verpflichtet ist, das Kindeswohl zu schützen. Das betrifft etwa die Unterschrift im Mitteilungsheft.

Bei den Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern erscheint mir die Verbesserung der Unterhaltsbevorschussung erwähnenswert. So soll die Gewährung von Unterhalts­vorschüssen in erster Linie durch die Beseitigung der bisher geltenden Voraussetzung einer erfolglosen Exekutionsführung beschleunigt werden.

Erwähnen darf ich auch die Modernisierung der Ehepakte. Veraltete und überholte Rechts­institute, wie Heiratsgut, Widerlage und Morgengabe, werden aufgehoben. Am Rechtsinstitut der Ausstattung als Starthilfe bei Eheschließungen wird hingegen fest­gehalten. Erleichterungen gibt es auch bei der Vorausregelung über die Ehe­wohnung und das übrige eheliche Gebrauchsvermögen. Vom Gericht soll in Zukunft verstärkt auf die Beratung vor oder im Zuge einer Scheidung hingewiesen werden.

Bei ausländischen Adoptionsentscheidungen wird das Recht der Parteien geschaffen, diese Frage in einem gerichtlichen Verfahren verbindlich für alle künftigen gerichtlichen und behördlichen Verfahren klären zu lassen. Ohne eine solche Klärung wird jede Behörde wie bisher die Wirksamkeit der Adoption selbständig als Vorfrage prüfen können. Die Einholung einer Strafregisterauskunft bei Adoptionen durch das Gericht wird künftig obligatorisch, womit wir auch auf einen gegebenen Anlassfall reagieren.

Sie sehen, dieses Familienpaket enthält eine Reihe von Maßnahmen, die das Recht an die realen Gegebenheiten in den österreichischen Familien im Interesse aller Familien anpassen – seien es klassische oder neuere Formen derselben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

20.09

20.09.20

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenwärtigen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Familienrechts-Änderungsgesetz 2009.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

 


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