Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz 1965, das SE-Gesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Umwandlungsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Kapitalberichtigungsgesetz, das Gesellschafter-Ausschlussgesetz, das Übernahmegesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz und das Grundbuchsgesetz geändert werden (Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 – AktRÄG 2009) (208 d.B. und 277 d.B. sowie 8148/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nunmehr gelangen wir zum 33. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz 1965, das SE-Gesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Umwandlungsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Kapitalberichtigungsgesetz, das Gesellschafter-Ausschlussgesetz, das Übernahmegesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz und das Grundbuchsgesetz geändert werden (Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009).
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Damit ist die Debatte geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009 – KorrStrÄG 2009) (671/A und 273 d.B. sowie 8135/BR d.B. und 8149/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 34. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009).
Der Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich komme sogleich zur Antragstellung:
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