BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 194

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Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


20.13.25

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Nachdem wir heute schon das Amt zur Korruptionsbekämpfung eingeführt haben, kommen wir jetzt zu einem Punkt, der die öffentliche Debatte der letzten Wochen und Monate geradezu in skurriler Weise beherrscht hat.

Die Fachleute, die Experten, die Kommentatoren sind sich eigentlich relativ einig darin: Die Lobbyisten landauf, landab sind ausgeritten. Eine Zeitung schreibt: Der groß­koaliti­onäre Entminungsdienst ist ausgerückt.

Oder – wie Florian Klenk im „Falter“ schreibt –: Die Frau Bundesministerin hat dieses Gesetz abgestumpft, statt es nachzuschärfen.

Der Druck, woher der Lobbyismus kam, ist klar. Das waren die Sport-, die Kultur­betriebe und der „medizinische Tourismus“, nennen wir es so, wir können vielleicht auch Bildungstourismus sagen.

Kollege Schimböck hat ja heute – ich weiß nicht, woher er das hat – den Kollegen Fiedler, den Präsidenten von Transparency International zitiert und ihm gedankt – in völliger Unkenntnis dessen, dass es genau Fiedler war, der diese Art des Amts der Korruptionsbehörde massiv kritisiert hat. Ihm zu danken, dass es jetzt deswegen da sei, wo doch genau Präsident Fiedler Kritik geübt hat, das habe ich als eine sehr starke Sache empfunden.

Präsident Fiedler aber meint, dass das, was Sie heute hier mit Mehrheit beschließen, der Ausdruck der Doppelmoral ist. Er kritisiert – weil das ein aktuelles Beispiel ist –, ein Abgeordneter kann sich zum Beispiel nach wie vor dahin gehend bestechen lassen, ob er eine Anfrage stellt oder nicht, die Einschränkung des Begriffes Amtsträger,  dass – das haben wir heute schon diskutiert – die ASFINAG, die ÖBB, die Post – alle! – aus diesen strengen Straftatbeständen herausgefallen sind. Der Strafrechtler Fuchs nennt das Ganze ein Ablenkungsmanöver.

Manche haben den Salzburger Festspielen gratuliert. – Ich weiß nicht, ob es da so viel zu gratulieren gibt. Es ist richtig und wichtig, dass es so etwas gibt, aber ich frage: Warum muss man zum Beispiel Freikarten an höchste Beamte geben? Was bedeutet das, wenn immer wieder zitiert wird, ja, aber politische Repräsentanten? Wenn es wirklich darum ginge, Kultur zu unterstützen, und sich die Politik hier die Karten selbst kaufte, dann käme auch noch direkt Geld in den Kulturbetrieb.

Der Korruptionsstaatsanwalt sagt, Zweck dieses Sponsorings sei das Beschenken ein­flussreicher Leute und nicht die Förderung einer kulturellen Veranstaltung. – Ich glaube, das sagt alles. Und dieser Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft meint zu dem Gesetz, das Sie heute beschließen, dass das ein großer Schritt zurück ist, den wir eigentlich nach vorne hätten machen sollen.

Der Experte Dr. Matthias Kopetzky, ein Sachverständiger in Sachen Prävention von Wirtschaftskriminalität, meint, dass die Regelung 2008 des Korruptionsstrafrechts


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