BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 195

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genau das ausgelöst hat, dass sich die obersten Ebenen der Beamten und der Wirt­schaft gestört und gefährdet gefühlt haben. Damit aber Brot und Spiele weitergehen, ist genau das passiert, was jetzt passiert, nämlich dass wir eine ursprünglich richtige Regelung aufweichen.

Eines ist schon klar – auch die Abteilung dieses Hauses hat das klargemacht –, dass wir mit dieser Ausnahme der Abgeordneten nicht die UN-Konvention gegen Korruption erfüllen. Das heißt, wir erfüllen diese Konvention, der Österreich beigetreten ist, nicht.

Meine Damen und Herren! Jemand hat geschrieben: Das ist ein Riesen-Placebo, das ist ein Pfusch, das ist eine Missgeburt. – Rechnungshofpräsident Moser sagt, die Ungleichbehandlung von privater Wirtschaft und öffentlichem wirtschaftlichen Bereich ist falsch.

Ich könnte Ihnen hier jetzt eine ganze Reihe von Expertenmeinungen zitieren, egal, ob aus dem Strafrecht, aus dem Völkerrecht oder aus der Kriminalitätsprävention. Das, was Sie hier machen, ist einfach ein Riesenrückschritt und trägt nichts dazu bei, Klar­heit in eine Gesellschaft zu bringen.

Wir stimmen mit Sicherheit nicht zu. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszu­gehörigkeit.)

20.18


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Ham­mer. – Bitte.

 


20.18.59

Bundesrat Mag. Michael Hammer (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsi­dent! Herr Bundesminister! Wir haben die Änderungen im Anti-Korruptionsbereich heute noch als letzten Punkt auf der Tagesordnung. Herr Kollege Schennach, es ist schon interessant, dass Sie jetzt wie schon bei der Dringlichen Anfrage wieder sämtliche Behauptungen an die Öffentlichkeit hinausgeben, dass das ein Rückschritt sei. Sie zitieren heute – und das finde ich besonders interessant – Experten aller Cou­leurs und Richtungen. Ich weiß gar nicht, wer sich in diesem Bereich aller Experte nennen darf. (Bundesrat Schennach: Fiedler! Moser!) Und Rating-Agenturen sind heute schon als Nichtexperten dargestellt worden. Also da muss man sich schon ein bisschen fragen, was das soll.

Tatsache ist, dass wir eigentlich schon seit längerer Zeit sehr strenge Regelungen in diesem Bereich haben, dass es die Korruptionsstaatsanwaltschaft gibt, dass es diese Korruptionsbehörde gibt, die wir heute im Rahmen unserer Tagesordnung ebenfalls schon diskutiert haben, dass in Österreich im Bereich der Korruptionsbekämpfung konsequent vorgegangen wird.

Es ist aber schon Fakt – und ich glaube, wir sind es uns schon schuldig, dass Gesetze, wenn wir sie beschließen, auch praktikabel sind; und genau das war das Problem bei den bisherigen Bestimmungen –, dass manche Definitionen nicht ganz so eindeutig und klar waren, wie wir uns das in der Auslegung gewünscht hätten. Ich glaube, genau darum geht es.

Es gibt aber auch Verschärfungen und Präzisierungen. Die Bestechung, der Kern der Korruption, ist noch schärfer unter Strafe gestellt worden, und auch sämtliche anderen Bereiche.

Was genauer definiert worden ist, ist der Begriff des „Amtsträgers“, und das ist wesent­lich, dass klarer formuliert wurde, wer Amtsträger ist, wer unter diese Bestimmungen fällt.

 


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