BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 196

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Auch die Mandatare sind nun miteinbezogen worden. Auch wenn Sie das jetzt irgendwie lächerlich darstellen, der Einbezug ist erfolgt; wohlgemerkt ergänzend dazu, dass der Straftatbestand des Stimmenkaufs ohnedies schon unter Strafe gestellt war.

Was in der Vollzugspraxis wirklich nahezu an Unsinn gegrenzt hat, ist der Begriff des sogenannten Anfütterns, wonach ein öffentlich Bediensteter schon pauschal verurteilt wird, wenn er irgendwo einen Kaffee annimmt oder eine ortsübliche kleine Aufmerk­samkeit. Ich meine, das ist wirklich lächerlich, wenn man nicht einmal mehr einen Kaffee nach einer Verhandlung annehmen darf. – Das ist bereinigt, dieser Begriff wird herausgenommen.

Ich denke, diese Änderungen bringen Klarheit, bringen Präzisierung, und die Korrup­tions­bekämpfung in Österreich wird damit verschärft und ganz konsequent verfolgt. Daher wird unsere Fraktion diesen Änderungen zustimmen und keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der ÖVP.)

20.21


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Ebner. – Bitte.

 


20.21.54

Bundesrat Mag. Walter Ebner (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat die­sen Gesetzesvorschlag mit großer Emotion vorgetragen und ihn kräftig unterstützt. Ich werde ihm nicht mit derselben Emotion widersprechen, glaube aber, dass die Kritik, die Kollege Schennach vorgetragen hat und sehr deutlich belegen kann, gerechtfertigt ist.

Es ist inhaltlich nicht das geworden, was wir alle uns erwartet haben. Daher werden wir uns nicht nur wegen der Ausnahmebestimmungen, die schon angesprochen worden sind, sondern überhaupt in Summe gegen diesen Gesetzesantrag stellen. Wir werden diesem die Zustimmung nicht geben. (Beifall der Bundesräte Mitterer, Mühlwerth, Dönmez, Schennach und Zangerl.)

20.22


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitter­lehner. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


20.22.57

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf noch einmal in Vertretung der Frau Bundesminister ein paar Sätze zum geänderten Korruptionsstraf­rechtsgesetz darstellen, das am 1. September in Kraft treten soll.

Es ist von den Vorrednern schon angesprochen worden, dass dieses Gesetz novellie­rungs­bedürftig war, nicht – wie Herr Kollege Schennach das dargestellt hat –, um Brot und Spiele wieder sicher durchführen zu können, sondern weil dieses Gesetz in der bisherigen Form zu wenig präzise war. Wir haben in den letzten Monaten zum Teil skurrile Situationen gehabt. Beispielsweise sind Mitarbeiter mit Thermoskannen aus­gerückt, weil sie glauben, sie dürfen keinen Tee oder Kaffee mehr annehmen, weil sie sonst dem Antikorruptionsgesetz unterworfen werden. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren, wir haben nicht nur die Salzburger Festspiele und damit verbunden bestimmte Probleme gehabt, sondern auch Schwierigkeiten im tagtäglichen Umsetzen dieses Gesetzes.

 


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