Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Verhandlungen mit der Regierung der Republik Indonesien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. Juli 1986 unterzeichneten Übereinkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBI. Nr. 454/1988, aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Übereinkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
*****
Anlage 18:
Josef Pröll BUNDESMINISTERIUM
Finanzminister FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament Wien, am 29. Juli 2009
1017 Wien GZ: BMF-010221/1769-IV/4/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Verhandlungen mit der Argentinischen Republik zum Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen aufgenommen wurden.
Aufgrund der Kündigung des bestehenden Abkommens durch Argentinien mit Wirkung zum 31. Dezember 2008 und aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft haben sich Neuverhandlungen zum Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
*****
Anlage 19:
Josef Pröll BUNDESMINISTERIUM
Finanzminister FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament Wien, am 29. Juli 2009
1017 Wien GZ: BMF-010221/1773-IV/4/2009
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