Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie
davon zu informieren, dass ge-
mäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am
28. Juli 2009 Verhandlungen mit der Republik Südafrika zum Abschluss eines
Protokolls zur Abänderung des am 4. März 1996 unterzeichneten
Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 40/1997, aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
*****
Anlage 20:
BUNDESMINISTERIUM
FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament Wien, am 28. August 2009
1017 Wien GZ: BMF-010221/2048-IV/4/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 28. Sitzung des Ministerrates am 25. August 2009 Verhandlungen mit Guernsey zum Abschluss eines Abkommens über den Auskunftsverkehr in Steuersachen aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich ein Abschluss eines Abkommens gemäß dem neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
*****
Anlage 21:
BUNDESMINISTERIUM
FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament Wien, am 28. August 2009
1017 Wien GZ: BMF-010221/1959-IV/4/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 28. Sitzung des Ministerrates am 25. August 2009 Ver-
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