Ich erinnere an Medienberichte darüber, dass es immer wieder Personen gibt, die an der Grenze zur Schweiz bei dem Versuch, höhere Beträge über die Grenze zu schmuggeln, betreten werden.
Auf der „Steuer-CD“, die durch die deutschen Behörden angekauft wurde, befinden sich auch Namen von 100 Österreichern. Warum werden die Namen dieser Steuersünder nicht bekannt gegeben? Mir ist völlig unerklärlich, warum diesen Steuersündern eine Amnestie durch Bezahlung bestimmter Beträge angeboten wurde; es müssen doch unsere Steuergesetze zur Anwendung kommen – und keine Amnestie!
Wenn die Bundesregierung für Recht und Ordnung steht, muss sie bei diesen Steuerhinterziehern eingreifen. Der rechtschaffene Bürger wird mit seinem gesamten Habe zur Verantwortung gezogen. Der große Steuersünder lässt eine anonyme Amnestie über sich ergehen, nimmt das lächelnd zur Kenntnis – und damit ist alles erledigt. Mit diesen Bestimmungen wird das österreichische Bankgeheimnis geöffnet, dabei wird es so dargestellt, als wären nur ausländische Steuersünder betroffen.
Das erinnert mich an die Erhöhung der Verkehrsstrafen: Seit Kurzem gelten höhere Verkehrsstrafen für Verkehrssünder. Auch bei diesen wurde vorgetäuscht, wir müssten die Strafen erhöhen, damit sich eine Bestrafung des Ausländers rechne; diese könnten sonst nicht bestraft werden. Das war genauso eine Unwahrheit, wie das, was bei diesen Bestimmungen bekanntgegeben wurde. Es wird wieder der Ausländer vorgeschoben – und treffen wird es wieder den Österreicher!
Ich kann diesen Bestimmungen einfach nicht zustimmen, weil ich nicht mehr glauben kann, dass es wirklich nur um die ausländischen Steuersünder geht. Es wird der inländische Steuerzahler getroffen! Der „gläserne Mensch“ ist im Vormarsch, mit genau solchen Bestimmungen wird der „gläserne Mensch“ geschaffen.
Ich kann mir schon vorstellen, dass in Zukunft das Arbeitsmarktservice sagen wird: Wir haben auf Ihr Konto geschaut: Sie müssen zuerst das eigene Geld aufbrauchen, erst dann können Sie um Arbeitslosenunterstützung ansuchen! Auch Exekutionen auf Bankkonten wird es geben. (Bundesrat Mag. Klug: Nein! Mein Gott!)
Wir werden hier genauso mit Halbwahrheiten informiert (Bundesrat Konecny: Von Ihnen!), wie es schon mehrmals vorgekommen ist. Alle unsere Regierungen haben vor Wahlen versprochen, dass das Bankgeheimnis nicht aufgeweicht würde. – Warum werden diese Versprechen nicht eingehalten? (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Konecny.)
Jetzt müssen Sie mit einer Verfolgung durch ausländische Steuerbehörden rechnen, wenn Sie Ihre Schwiegermutter zu einer Operation ins Ausland transportieren und diese Transporttätigkeit im Ausland als Schwarzarbeit eingestuft wird. (Ironische Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.) Der Arbeitsplatz, die freie Arbeitsplatzwahl innerhalb der EU fällt darunter, und auch der EU-Arbeiter fällt unter diese Bestimmungen.
Meine Damen und Herren, in rechtsstaatlicher Form ist es jederzeit möglich, Steuersünder zu entlarven, dazu braucht man nicht das Bankgeheimnis aufzuweichen!
Auslandskonten werden doch schon seit langer Zeit durch IBAN-, BIC- und SWIFT-Codes von den Amerikanern einer genauen Kontrolle unterzogen. Die OECD fordert – und wird auch unbedingt durchsetzen – den freien Informationsaustausch im Bankwesen. Dass der Rechnungshof im Gegenzug auch den Fall Skylink und kleine Gemeinden prüfen darf, wird zu Recht als Kuhhandel hingestellt.
Es darf doch nicht sein, dass eine für einen Staat selbstverständliche Maßnahme, nämlich eine Rechnungshofüberprüfung, als „Gegengeschäft“ für die Aufrechterhaltung des Bankgeheimnisses eingefordert wird! Dass Gemeinden durch den Prüfungsaus-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite