BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 41

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Ich komme zum zweiten Bericht. Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Fö­deralismus über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird, liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Oktober 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

 


Präsident Erwin Preiner: Ich danke für die beiden Berichte und halte fest, dass auf­grund der geltenden Geschäftsordnung des Bundesrates entsprechende Verlesungen und Informationen eben notwendig sind.

Ich begrüße Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer sehr herzlich in unserer Runde. (All­gemeiner Beifall.)

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile es ihm.

 


10.23.58

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass der Herr Präsident mir wegen einer einleitenden Abschweifung nicht gleich das Wort entzieht; das haben wir heute schon gesehen, ich verlasse mich auch darauf.

Herr Kollege Mitterer hat sich in einer Anfrage in der soeben zu Ende gegangenen Fra­gestunde mit der Frage von Atomkraftwerken beschäftigt. Ich möchte dem Haus in die­ser Sache über einen Erfolg berichten, an dem auch Herr Kollege Mitterer mitgewirkt hat und ebenso Herr Kollege Kühnel.

Wir haben im Europarat einen Bericht über die OECD behandelt, aus dem wir den Standpunkt der OECD – ich brauche nicht zu betonen, dass ich diesen Standpunkt für ziemlich schwachsinnig halte –, dass Atomkraftwerke die einzige keine Emissionen verursachende Energiequelle entsprechender Leistungskraft sind, die derzeit zur Ver­fügung steht, mit einem Abänderungsantrag, der auch meine Unterschrift getragen hat und den ich gemeinsam mit einem holländischen Kollegen ausgearbeitet habe, verblüf­fenderweise mit Mehrheit herausgebracht haben. Ich würde mir das auch vom Herrn Vizekanzler wünschen – in Anklang an Ihre Fragestellung. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer.)

Das aber, wie gesagt, außerhalb dessen, wozu ich zu reden habe, und mit Dank an den Herrn Präsidenten, dass er diese Unziemlichkeit zugelassen hat.

Die beiden Punkte, die wir heute behandeln und die spiegelbildlich miteinander verbun­den sind – einerseits eine Verfassungsänderung, die gesetzliche Maßnahmen ermög­licht, und andererseits die spiegelbildliche Verankerung im Rechnungshofgesetz –, sind aus zwei Gründen bemerkenswert: erstens wegen des Inhalts und zweitens wegen der Genese.

Es ist im österreichischen Parlamentarismus – aber nicht nur im österreichischen Par­lamentarismus – nicht üblich, dass Vorlagen auf die Tagesordnung kommen, hinter de­nen langwierige, schwierige und letztlich erfolgreiche Verhandlungen von zwei Regie­rungs- und in diesem Fall auch zwei Oppositionsparteien stehen, die dieses Ergebnis gezeitigt haben – und ich habe bis jetzt nicht verstanden, warum es da keine Betei­ligung der dritten Oppositionspartei gegeben hat, die, als diese Vereinbarung abge­schlossen wurde, noch laut „Kuhhandel“ geschrien hat. Das hat dann irgendwie 14 Ta­ge lang gehalten, und bei einem weiteren Tagesordnungspunkt des heutigen Tages, zu dem ich nicht sprechen werde, waren dann die anderen diejenigen, die der FPÖ ihrer­seits einen Kuhhandel vorgeworfen haben.

 


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