BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 43

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Natürlich ist das keine ganz leichte Festlegung, und es mag schon sein, dass wir in Zu­kunft den einen oder anderen Fall haben werden, in dem wir verfassungsgerichtliche Entscheidungen brauchen werden, um die „Beherrschung“ zu definieren. Wenn auf­grund der finanziellen, rechtlichen und faktischen Gegebenheiten zwar klar sein sollte, dass eine Beherrschung durch Rechtsträger besteht, die selbst der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, so ist das eine gute Formulierung, aber sie schließt mög­liche weitere Diskussionen im Einzelfall nicht aus. Wir sind ein Rechtsstaat, und da habe ich volles Vertrauen darauf, dass es im Endergebnis in jedem Fall zu einer recht­lich soliden und befriedigenden Lösung kommen kann und kommen wird.

Ich freue mich, dass wir diese Regelung heute offensichtlich mit den Stimmen von vier politischen Parteien beschließen werden – ich lade Sie nochmals ein, Ihre Haltung zu überdenken, Kollegin und Kollege von der Freiheitlichen Partei, weil ich es einfach für falsch halte, aus Bestemm dabei zu bleiben; aber die Beschlussfassung ist keine Fra­ge –, und ich halte es, ich sage es noch einmal, inhaltlich und demokratiepolitisch für einen Schritt vorwärts.

Deshalb stimmen meine Fraktion und ich nicht nur zu, sondern wir tun das auch noch gerne. (Beifall bei SPÖ und ÖVP und der Bundesräte Schennach, Dönmez und Mit­terer sowie des Staatssekretärs Dr. Ostermayer.)

10.33


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


10.33.47

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße auch die Schülerinnen und Schüler bei uns im Saal. Herzlich willkommen bei uns im Bundesrat! Ich hoffe, ihr seid angetan von unseren Beratungen (Heiterkeit), was sich im Laufe des Vormittags weisen wird.

Die vorliegende Gesetzesänderung gibt dem Rechnungshof wesentlich mehr Möglich­keiten durch Ausweitung seiner Kontrollkompetenz. Das ist insgesamt begrüßenswert, andererseits darf man aber nicht erwarten, dass damit auch gleich alle Probleme in diesem Bereich gelöst sind. Es ist aber auch erfreulich, dass diese Materie eine so große Akzeptanz im Hohen Hause hat, ausgenommen natürlich, wie der Herr Profes­sor schon erwähnt hat, jene der freiheitliche Fraktion. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Die Frau Kollegin Mühlwerth wird sicher noch ein Loblied darauf singen. Frau Kollegin, wir freuen uns darauf – das muss ich in aller Deutlichkeit betonen!

Aber ich muss natürlich auch sagen, ich weise ganz entschieden den Terminus „Kuh­handel“ zurück, weil bei diesen Gesetzesmaterien wirklich nicht von einem Kuhhandel gesprochen werden kann, sondern von einer wesentlichen Verbesserung in diesem Bereich. Das möchte ich ganz klar betonen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth macht eine wegwerfende Handbewegung.)

Ein wesentlicher Punkt in diesem Bereich ist meiner Meinung nach die neue Bestim­mung der „tatsächlichen Beherrschung“, auch wenn es sich hier um einen noch unbe­stimmten Gesetzesbegriff handelt. Bisher wurde die Beherrschung durch die öffentliche Hand und damit eine Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes erst ab einer 50-pro­zentigen Beteiligung oder bei einer dieser gleichzuhaltenden Beherrschung angenom­men. Nun kommt zu dieser Beherrschung das Wort „tatsächlich“ hinzu – ein Wort mit großem Interpretationsspielraum. Dies sollte dann vorliegen, wenn aufgrund der finan­ziellen, rechtlichen und faktischen Gegebenheiten klar ist, dass der Bund allein oder gemeinsam mit anderen der Rechnungshofkontrolle unterliegenden Rechtsträgern die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite