BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 44

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Unternehmung sozusagen dominiert. Wir freuen uns schon auf eine entsprechende Interpretation dieser „tatsächlichen Beherrschung“ durch den Verfassungsgerichtshof und dann damit verbunden auch auf eine entsprechende Rechtssicherheit.

Der zweite Punkt in diesem Paket ist für mich aber auch ein ganz wesentlicher, weil da sehr viel hineininterpretiert wurde und in den Medien und in der Berichterstattung auch von Geldgeschenken gesprochen wurde und davon, dass wir sozusagen den Banken das Geld nachgeworfen und die Realwirtschaft so vernachlässigt hätten. Mitnichten! Davon kann man überhaupt nicht sprechen, denn ich denke, es war auch im Sinne von uns allen – und da gab es auch einstimmige Beschlüsse aller Fraktionen –, dass wir dieses Bankenpaket umsetzen, um in dieser Finanzkrise sehr rasch reagieren zu kön­nen. Österreich hat in dieser Finanzkrise wirklich vorbildlich rasch reagiert. Wir haben damals mit dem Bankengesetz nicht nur rasch, sondern auch erfolgreich reagiert und den Finanzmarkt mit diesen Maßnahmen stabilisiert, um größere Schäden auf unse­rem Kapitalmarkt abwenden zu können.

Wir haben mit Haftungsübernahmen, mit Partizipationskapital von vielen Milliarden Euro diese Stabilisierung herbeigeführt. Es ist deshalb auch wichtig und richtig, dass diese Abwicklung nun auch einer Kontrolle durch den Rechnungshof unterzogen wird, weil wir hier auch eine Verpflichtung gegenüber dem Steuerzahler haben.

Der dritte Punkt, den Herr Professor Konecny auch schon angesprochen hat und der wirklich ein sensibler Bereich ist, an den wir entsprechend sensibel herangehen sollten, ist die Kontrolle der Gemeinden. Wir wehren uns nicht gegen die Kontrolle der Gemein­den, das ist falsch interpretiert, aber wir wollen auch nicht, dass da überbordend kon­trolliert wird, sozusagen ein Overkill im Bereich der Gemeinden, so wie es der Profes­sor angesprochen hat: Der eine Prüfer macht die Türe zu, und der nächste kommt schon herein.

Wir brauchen, sehr verehrte Damen und Herren, eine Neuordnung dieser Kontrollen. Unsere Bevölkerung – insbesondere die GemeindevertreterInnen und BürgermeisterIn­nen – soll in Zukunft wissen, wer die Prüfung der Gemeinden durchzuführen hat und wie sie vorzugehen haben. Keine Doppelgleisigkeiten, keine Mehrfachprüfungen, denn, wie gesagt, die Gemeinden sind geprüft genug! Der Gemeindebund und der Städte­bund sollen da mit eingebunden werden, damit wir zusammen mit dem Rechnungshof zu einem guten abgestuften System finden.

Wir haben in Österreich eine große Anzahl von Klein- und Kleinstgemeinden, und da frage ich mich schon allen Ernstes, ob Gemeinden mit 200, 300 oder noch weniger Einwohnern auch vom Bundesrechnungshof geprüft werden sollen. Die Gemeindekom­petenz liegt sowieso bei den Ländern, also da scheint es dann doch sinnvoller, die Landesrechnungshöfe mit einzubinden und zusammen mit den Prüfungsausschüssen in den Gemeinden und der Gemeindeaufsicht die Kontrolle durchzuführen, wobei ich dem Herrn Professor auch recht gebe: Kompetenz ist da wichtig, und die Vielfachprü­fung sagt noch nichts über die Prüfungsqualität aus. Das ist, glaube ich, entscheidend, was für eine Qualität wir in diesem Bereich zustande bringen.

Aus Vorarlberger Sicht lehnen wir ganz klar die Einziehung einer neuen oder zusätzli­chen bürokratischen Ebene ab, denn das würde nur zu zusätzlichen Aufwendungen in diesem Bereich führen. Es erscheint mir aber auch wesentlich, nicht nur zu prüfen, sondern damit auch klare Vorgaben zu verbinden, um Abläufe zu optimieren, damit die Steuermittel dann auch entsprechend effizient eingesetzt werden können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Schennach und Dönmez.)

10.39


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schenn­ach. – Bitte, Herr Kollege.

 


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