BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 46

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Es gab einen Landesrechnungshof, nämlich den oberösterreichischen, der eine sehr wichtige Aufgabe übernommen hat: Er hat sich – bis auf den Sonderfall Wien – die Rechtslage der Prüfungen in den Ländern vorgenommen, und er hat festgestellt, dass die Landesrechnungshöfe die Gemeinden nur auf Initiative der Landesregierung – die können das gar nicht amtswegig (Ruf bei der SPÖ: Das stimmt nicht!), sondern nur auf Initiative – prüfen können und dass in nur vier Bundesländern überhaupt eine solche Gemeindeprüfung vorgesehen ist. Das ist die gegenwärtige Rechtslage, also von einer „Überprüfung“ kann überhaupt nicht die Rede sein! (Bundesrat Mag. Klug: Ich weiß, das wollt ihr wissen, aber das ist ...!)

Und auch da gibt es wieder Sonderfälle: Zum Beispiel kann es nur im Burgenland, in Oberösterreich und in Salzburg zu einem Gutachten kommen (Bundesrat Mag. Klug: Unterschiedlich! Unterschiedlich ist es! Ja, so ist es jetzt!), und in der Steiermark – das ist das vierte Bundesland, wo das überhaupt möglich ist – kann der Landesrech­nungshof nur die Landesmittel, aber nicht die Gemeindemittel überprüfen. (Bundesrat Mag. Klug: Unterschiedlich ist es! – Bundesrat Gruber: ... interessant, Geld hat kein Mascherl normalerweise!) – Na Entschuldigung! Es gibt, wie wir wissen, sehr unter­schiedliche ... (Bundesrat Mag. Klug: Es ist unterschiedlich!)

Gerade betreffend die Steiermark, wenn sich der Kollege jetzt schon gemeldet hat, möchte ich ihn nicht noch einmal an das erinnern, was wir im Dezember erlebt haben. Alleine, was die Gemeinde Hartberg (Bundesrat Mag. Erlitz – auf Bundesrat Gruber weisend –: Salzburger!) – ist er, ja, aber ich will ihn als Salzburger daran erinnern ... (Bundesrat Mag. Erlitz: Ich habe nichts gesagt! Ich bin aus der Steiermark!) – Das weiß ich ja! Ich will einen Salzburger daran erinnern – wir können auch über das Hof­amt Priel reden –, dass allein die Spekulation der Gemeinde Hartberg ... (Bundesrat Mag. Klug: Na ja: Veranlagung!) – Entschuldigung, hier hat es sich um sehr viel Geld gehandelt, und das sind öffentliche Mittel!

Und deshalb bin ich sehr froh, dass wir, dass die Opposition mit der Regierung hier heute zu diesem Kompromiss kommt, dass es künftig eine wirkliche Kontrolle und auch eine Erweiterung der Kompetenz des Bundesrechnungshofes geben wird. Um das dann auch tatsächlich umzusetzen und den entsprechenden verfassungsmäßigen Rahmen zu gewährleisten, werden wir wiederum eine Zweidrittelmehrheit brauchen.

Ich verstehe ja zwei Dinge bei meinem Freund Mödlhammer nicht; zwei Dinge betref­fend den Gemeindebund-Präsidenten werde ich nie verstehen: Einerseits, warum er versucht, den „letzten Mohikaner“ zu spielen, warum er sich hier so gegen die Kontrolle der Gemeinden – gegen eine ordentliche Kontrolle der Gemeinden – sträubt, denn im Bewusstsein der Gemeinden macht es schon etwas aus, wenn man nach dem Zufalls­prinzip eventuell vom Bundesrechnungshof geprüft werden kann, und zum Zweiten – Frau Wirtschaftskammerpräsidentin Jank hat das gestern anlässlich der Eröffnung der Medientage wieder erwähnt –, dass er sich in die Forderung verkrallt, dass die Werbe­abgabe keinesfalls fallen darf (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug) – etwas, was den Wirtschaftsstandort Österreich im Medienbereich und im Werbebereich wirklich be­nachteiligt.

Ich glaube, es gibt intelligentere Wege, den Gemeinden die für sie notwendigen Mittel zukommen zu lassen, als sich an einer völlig veralteten, aus dem Jahre 1929 herrüh­renden Werbeabgabe festzukrallen. – Aber möglicherweise wird Kollege Mödlhammer diesbezüglich doch einmal einsichtig.

Nun zum zweiten Punkt: Ja, die Erweiterung der Prüfkompetenz auch auf jene Unter­nehmungen, in denen die Republik nicht die Mehrheit hat, aber eine bestimmende, mit­unter – Sie wissen ja: Sperrminoritäten – auch dominierende Rolle einnimmt bezie­hungsweise die öffentliche Hand im Wesentlichen auch das personelle Management


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