bestimmt, ist ein sehr wichtiger Schritt und bringt Transparenz in unsere Gesellschaft und in jene Bereiche, wo Kontrolle nottut.
Es wäre natürlich schön, wenn wir heute – wenn wir an unseren vorletzten Tagesordnungspunkt denken, an die Volksanwaltschaft – auch die Zuständigkeit, die Kompetenz der Volksanwaltschaft betreffend so manchen ausgelagerten Bereich der Republik wiederherstellten, denn Sie wissen, bei manchem gibt es keine Kompetenz der Volksanwaltschaft – wir werden heute ja noch genug Zeit haben, darüber zu reden.
Ich darf dem Herrn Staatssekretär noch etwas betreffend Mehrheitsverhältnisse mitgeben, da Sie das ORF-Gesetz und das Mediengesetz bis zum 9. Dezember zu reformieren haben: Ich habe es schon immer als unsinnig, ich habe es schon immer als einen großen Unfug empfunden – weil es ja auch andere Möglichkeiten gibt, Frau Präsidentin Zwazl wird das aus dem Herzen der Wirtschaft bestätigen können –, dass der ORF bei Beteiligungen an einem Unternehmen immer die Mehrheit haben muss. Man sollte den ORF ruhig arbeiten und sich Beteiligungen holen beziehungsweise Beteiligungen eingehen lassen, zum Beispiel im Aufbau von Sendebetrieben außerhalb Österreichs, denn dass jede Firma, mit der der ORF zusammenarbeiten möchte, gleich von der Übernahme bedroht ist, ist einfach ein Unfug.
50 Prozent plus 1 bei Beteiligungen ist ein Unfug und hat auch schon viel Geld gekostet, wie wir alle wissen. Minderheitsbeteiligungen des ORF sollten, glaube ich, durchaus drinnen sein, und wenn die Minderheitsbeteiligung darüber hinaus noch im Inland ist, dann haben wir ja auch alle Formen der Kontrolle.
Wir werden diesem Gesetz gerne zustimmen, und, Kollege Konecny – ich habe es schon gesagt –, weil du im Dezember 2008 gemeint hast, dass das eine sehr interessante Initiative, Anregung war: Dass wir heute hier einen Erfolg haben, ist ein schönes Stück der Zusammenarbeit zwischen Regierung und Opposition. – Danke. (Beifall der Bundesräte Dönmez, Kerschbaum, Mitterer und Zwanziger sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)
10.51
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte. (Bundesrat Mag. Klug: Jetzt wird das Geheimnis gelüftet!)
10.51
Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler, die ihr heute hier seid! Ihr erlebt heute in der Debatte des Bundesrates etwas, das vielleicht auch euch manchmal im Unterricht passiert: dass ihr nicht so richtig aufgepasst habt. – Und genau das haben meine Kollegen hier im Bundesrat auch nicht getan. (Bundesrat Konecny: Oh! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Als das Bundesverfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz Im Nationalrat abgestimmt wurden – das stimmt –, haben die Freiheitlichen in zweiter Lesung nicht zugestimmt, weil wir noch einige Änderungen haben wollten.
Und jetzt eine kleine Staatsbürgerkunde. Im Nationalrat gibt es drei Lesungen: In der ersten Lesung wird quasi das Thema behandelt, in der zweiten Lesung kann man noch Abänderungsanträge stellen, und in der dritten Lesung wird dann das Gesamtpaket mit allen vorher beschlossenen Abänderungen beschlossen. An diesem Punkt kann man nur dafür oder dagegen sein, während man in der zweiten Lesung auch noch getrennt abstimmen kann. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: ... jetzt in einer Schulstunde?)
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