BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 48

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Wir haben in der dritten Lesung dem Gesamtpaket, sowohl dem Bundesverfassungs­gesetz als auch dem Rechnungshofgesetz, zugestimmt, nur damit das jetzt einmal klar ist! – So. (Bundesrat Mag. Klug: Bravo!)

Zu dem, was Kollege Mayer und Kollege Konecny kritisiert haben, diese öffentliche Auseinandersetzung, während der von beiden Seiten – sowohl von der der Grünen, als auch von der der Freiheitlichen – das Wort „Kuhhandel“ gefallen ist: Na ja, da sage ich Ihnen jetzt auch: Lassen wir doch die Kirche im Dorf!

Sie alle, wir alle wissen, dass in einer öffentlichen Auseinandersetzung, vor allem dann, wenn sie über die Medien geführt wird, die Worte nicht so mit Bedacht gewählt werden, wie wir das vielleicht sonst tun oder tun sollten (Bundesrat Gruber: Oder auch nicht tun!), und da halten sich ja oft auch die Regierungsparteien nicht zurück – Sie können es ja gleichfalls ziemlich deftig! Aber am Ende stellen wir fest, dass nicht immer alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. Die Grünen und das BZÖ haben sich mit Ihnen in Bezug auf das Bankgeheimnis geeinigt, und wir von der FPÖ haben uns in Bezug auf das Ökostromgesetz geeinigt (Bundesrat Hensler: Ja, das war wichtig! Das war wichtig!), über das heute noch gesprochen werden wird.

Auch ich sehe es so: Das ist in der Demokratie ganz normal, und ich bin sehr froh, wenn es zu solchen Einigungen kommt. Manchmal hätte ich es ganz gerne, dass wir nicht nur dann darüber reden, wenn es um Zweidrittelmehrheiten geht und wir zu einer Einigung kommen müssen, sondern von Fall zu Fall wäre es ganz gut, wenn wir das auch bei einfachen Mehrheiten haben könnten. – Aber was nicht ist, kann ja noch wer­den.

Was uns sehr gut gefällt – das ist ja im Zuge dieser beiden Gesetzesänderungen ge­kommen –, ist, dass der Rechnungshof jetzt mit den Stimmen aller Parteien einen Son­derprüfungsauftrag erhalten hat, das Bankenpaket – seine Auflagen, seine Durchfüh­rung, die Verträge und so weiter – zu prüfen, weil wir meinen, dass es das Geld des Steuerzahlers ist, das hier zur Disposition steht, und da kann man in Wirklichkeit gar nicht genug prüfen. – Es ist eigentlich bedauerlich, dass diese Selbstverständlichkeit nicht schon im Zuge des Bankenpakets aufgenommen wurde, sondern dass es auch da wieder einer Kraftanstrengung seitens der Opposition bedurfte.

Was die Kompetenzerweiterung des Rechnungshofes betrifft: Na selbstverständlich, wir waren immer für die Erweiterung der Prüfkompetenzen! Und, Kollege Schennach, ich habe unsere Dringliche Anfrage natürlich nicht vergessen, habe aber auch festge­stellt, dass wir beide im Rahmen dieser Dringlichen Anfrage ein bisschen mehr gefor­dert haben, als jetzt dabei herausgekommen ist. Ich habe es mir extra noch einmal an­geschaut und habe mir gedacht: Damals haben wir doch ein bisschen mehr gefordert! (Bundesrat Schennach: Das ist richtig!) – Aber ich weiß auch, dass das manchmal so ist.

Wir haben eben – und darum haben wir auch in zweiter Lesung nicht zugestimmt – ge­sagt, dass uns diese 50 Prozent zu hoch sind; wir hätten gerne 25 Prozent gehabt. Das haben wir damals auch in einem gemeinsamen Antrag formuliert, und daher rührt un­sere Kritik. Wir haben auch, wie gesagt, einen entsprechenden Antrag dazu einge­bracht, aber leider hat dieser – natürlich, wie immer; das war ja nicht anders zu erwar­ten – keine Mehrheit gefunden.

Jetzt gibt es diese Kompetenz des Rechnungshofes, aber gerade was diese 50 Pro­zent und die Beherrschung durch die öffentliche Hand angeht, sehe ich das durchaus kritisch, dass das von Fall zu Fall wird neu bewertet werden müssen, denn auch wenn der Rechnungshof schon mit der Prüfung beginnen kann, heißt das ja noch überhaupt nicht, dass nicht einer, zum Beispiel der Eigentümer, kommt und sagt: Nein, ich will nicht geprüft werden!, das beim Verfassungsgerichtshof anhängig macht und dieser


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