BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 51

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Dass das im Einzelfall viele Diskussionen und auch noch Entscheidungen des Verfas­sungsgerichtshofes zur Folge haben wird, ist, glaube ich, unbestritten. Aber dazu gibt es ja Höchstgerichte oder dieses Höchstgericht, um diese Entscheidungen dann im Einzelfall zu treffen.

Also es geht eigentlich um ein Wort: tatsächlich. Ursprünglich ging es um ein anderes Wort, nämlich um das Wort „nein“ zur Aufhebung des Bankgeheimnisses; das wurde dann zu einem „Ja, aber“.

Zur Kollegin Mühlwerth: Ich saß damals auch im Nationalrat und habe mitbekommen, dass die Freiheitlichen in zweiter Lesung nicht und in dritter Lesung dann zugestimmt haben. Ich habe auch in meiner Rede im Nationalrat intensiv appelliert an das Verant­wortungsbewusstsein, denn: Was wäre die Folge gewesen?

Wenn wir keine Änderung beim Bankgeheimnis vorgenommen hätten, wäre die Folge gewesen, dass Österreich weiterhin auf der sogenannten Grauen Liste der OECD ge­blieben wäre. Ich habe mir das angeschaut – das wurde ja einen Tag vor der Sitzung des Nationalrates dann abgeändert, und Österreich ist von der „Grauen Liste“ auf die „Weiße Liste“ gekommen –: Die British Virgin Islands sind auch von der „Grauen“ auf die „Weiße Liste“ gekommen, ebenfalls die Cayman Islands, die Niederländischen An­tillen und einige mehr. Wenn Österreich nicht auch auf die „Weiße Liste“ gekommen wäre, hätte das bedeutet, dass diese als Beispiele genannten drei Staaten von der „Grauen Liste“ auf die „Saubere“ sozusagen gekommen wären, Österreich aber nicht. Wir wären mit Andorra, Anguilla, Antigua und Barbuda, St. Kitts and Nevis, St. Vincent and the Grenadines und einigen weiteren Staaten auf der „Grauen Liste“ geblieben.

Es hat schon im Vorfeld die Diskussion darüber gegeben, was das zur Folge hätte. Es gibt Ökonomen, die geschätzt haben, dass das für die österreichische Wirtschaft, heißt: österreichische Arbeitsplätze, österreichische Unternehmen, die Folge gehabt hätte, dass Schäden in der Höhe von bis zu zweistelligen Milliardenbeträgen eingetre­ten wären. Warum?

Wir sind, wie wir alle wissen, ein extrem exportorientiertes Land. Das heißt, wir erzeu­gen viele Produkte, weil wir auch sehr innovative Unternehmen haben, die ins Ausland exportieren; die Exportquote beträgt 60 Prozent. Die EIB, also die Europäische Investi­tionsbank, hat zu diesem Zeitpunkt schon angedroht, dass es, wenn wir weiterhin auf der „Grauen Liste“ bleiben, keine Förderungen oder Kofinanzierungen für österreichi­sche Unternehmen geben wird.

Das heißt, wir waren in einer extrem kritischen Situation. Es hat daher auch viele Ge­spräche gegeben mit dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler, mit Staatssekretär Schie­der, der für die Aushandlung der Doppelbesteuerungsabkommen zuständig war, damit wir über diese Zwölfer-Schwelle kommen. Es war nämlich die Vorgabe, wir müssen mindestens zwölf solcher Doppelbesteuerungsabkommen innerhalb eines bestimmten Zeitraums abschließen und natürlich das Bankgeheimnis für Ausländer aufheben, da­mit wir eben von dieser Liste wegkommen. Und das ist gelungen!

Ich finde es auch sehr toll und bin auch sehr dankbar dafür, dass letztendlich die große Verantwortung wahrgenommen wurde, dass dieses Gesetz beschlossen wird, damit wir von der „Grauen Liste“ auf die „Weiße Liste“ kommen und nicht zusätzlich und sinn­loserweise Arbeitsplätze in Österreich gefährdet werden.

Sonst gibt es, glaube ich, großen Konsens. Wir haben ja gehört, es werden jetzt auch, so wie im Nationalrat bei der dritten Lesung, die Freiheitlichen zustimmen. Also gibt es offenbar, ohne der Abstimmung vorgreifen zu wollen, eine einstimmige Beschlussfas­sung, und das finde ich sehr gut.

 


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