Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2009 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Des Weiteren gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofs für das Jahr 2008 (III-375-BR/2009 d.B. sowie 8179/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Dr. Franz Eduard Kühnel: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofes für das Jahr 2008 liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 6. Oktober in Verhandlung genommen. Ich komme daher sofort zur Antragstellung.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen. – Ich danke.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kalina. – Bitte, Herr Bundesrat.
11.13
Bundesrat Josef Kalina (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier einen Bericht vorliegen, den man mit Fug und Recht nach kurzer Tätigkeit als einen echten Erfolgsbericht bezeichnen kann: den Bericht des neu, vor einem Jahr geschaffenen Asylgerichtshofes.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit doch auch sagen, dass es mich und meine Fraktion besonders freut, dass dieser Bericht so positiv ausfällt, weil es sich doch um eine sehr langjährige Forderung der SPÖ gehandelt hat, noch in Zeiten der vormaligen Bundesregierung von ÖVP/FPÖ/BZÖ – wer immer da dabei war (Heiterkeit) –, aber da hat es etwas länger gedauert. Ich möchte in Richtung des Koalitionspartners sagen, dass man, wenn man sich die Erfolgszahlen ansieht, feststellen muss, dass die Ziele allesamt erreicht worden sind. Ich glaube daher, es wäre gut gewesen, man hätte diese Einrichtung schon früher geschaffen. Dadurch hätte man sich den einen oder anderen Ärger ersparen können und vor allem die zu lange dauernden Verfahren schon früher verkürzen können.
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