BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 54

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich möchte bei dieser Gelegenheit schon sagen: Wenn man diesen Bericht liest und die Zahlen sieht – 23 000 Verfahren, wie viele davon abgeschlossen und noch offen sind und so weiter –, so darf man nicht außer Acht lassen, dass sich hinter jeder ein­zelnen Ziffer ein Mensch verbirgt, das Schicksal eines Menschen. Das muss man bei diesen Debatten, glaube ich, immer im Hinterkopf behalten. Deswegen ist dieses The­ma auch so sensibel zu behandeln, und wir sollten nicht so diskutieren, als würden wir nur über Zahlen oder Budget oder Geld reden.

Umso erfreulicher ist es, in diesem Bericht zu sehen, dass die Ziele, die sich die Koali­tion gesetzt hat, die sich SPÖ und ÖVP hier gesetzt haben, allesamt erreicht wurden.

Wir haben als erstes großes Ziel formuliert, diesen sogenannten Rucksack – ein etwas unschöner Begriff, wenn man über Menschen spricht –, diesen Rucksack an Altverfah­ren abzubauen. Zur Erinnerung: Es handelt sich dabei um Leute, die nach Österreich gekommen sind und Asyl verlangt haben, die teilweise jahrelang hier sein mussten, ohne dass eine Entscheidung gefallen ist. Das ist ein für alle Beteiligten unerträglicher Zustand, und ich glaube, das Wichtigste ist, dass es da zu einer Verbesserung gekom­men ist.

Von den 23 600 Altverfahren, die sich durch das vorige, etwas komplizierte Verfahren aufgestaut haben, ist dem Asylgerichtshof schon im ersten Jahr geglückt, 32 Prozent abzuschließen, also 7 700 dieser alten Verfahren abzubauen. Das heißt weiters, es haben die Menschen Klarheit darüber erhalten, ob sie hier bleiben dürfen und Asyl erhalten oder ob sie in ihre Heimatländer zurückkehren müssen. Das ist, glaube ich, ein ganz, ganz wichtiges Ziel und ein besonders großer Erfolg.

Der zweite Erfolg – das war auch ein Ziel dieses Asylgerichtshofes, und da gab es man­che Zweifel, die, glaube ich, jetzt eindrucksvoll widerlegt wurden – ist die Verfahrens­beschleunigung. Es ist unerträglich, wenn die Leute, wenn sie hierher kommen und Asyl verlangen, jahrelang warten müssen. Es ist aber auch unerträglich für die österrei­chische Gesellschaft, für die österreichische Bevölkerung, jahrelang einen derartigen Zustand erdulden zu müssen.

Nach diesem ersten Jahr ist es dem Asylgerichtshof geglückt, 50 Prozent aller neuen Fälle in weniger als sechs Monaten abzuschließen. Daher kann man sagen, auch die­ses Ziel ist voll erreicht, und es zeichnet sich hier eine deutliche Entspannung ab. We­sentliches Ziel ist es, dass die Menschen rasch Gewissheit haben und in weiterer Fol­ge auch den Zugang zum Arbeitsmarkt und den Schutz vor politischer, rassischer, reli­giöser Verfolgung rasch erhalten und hier integriert werden können und dass jene, die in einem strengen, sehr guten rechtsstaatlichen Verfahren diesen Schutz nicht zuer­kannt bekommen, auch rasch wieder in ihre Heimatländer zurückkehren können. Da­durch wird dieser jahrelange Zustand der Ungewissheit – die Leute haben keinen Zu­gang zum Arbeitsmarkt und wissen nicht, wie sich ihre Zukunft gestaltet –, dieser un­würdige Zustand so kurz wie möglich gehalten.

Auch das dritte Ziel, das wir uns gemeinsam gesetzt haben – auch ein ganz wichtiges Ziel –, wurde erreicht, nämlich die Qualität der Entscheidungen deutlich zu verbessern, die Qualität dieser Sprüche mit diesem erneuerten Verfahren deutlich zu verbessern. Ich glaube, die Mitarbeiter des Asylgerichtshofes können stolz darauf sein, dass in die­sem ersten Jahr lediglich 35 Fälle vom Verfassungsgerichtshof behoben wurden und davon wiederum die Hälfte eigentlich ein und dieselbe Rechtsmaterie betroffen hat.

Man sieht also, dass die Rechtsprechung besser und verlässlicher geworden ist, was für alle Beteiligten ein Erfolg ist.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass wir dem Ziel, das bei der Schaffung des Asylgerichtshofes gesetzt wurde, bis 2011 die Gesamtdauer eines durchschnittlichen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite