BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 56

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malen Fragen ungeklärt sind. Ich denke, auch dieses Problem gehört so rasch wie mög­lich gelöst.

In Summe ist dies eine heikle Materie, weil es eben um Menschen geht. Wir müssen sehr vorsichtig sein, aber es zeigt sich an dem Asylgerichtshof, dass, wenn der gute Wille da ist, wenn man nicht polemisiert, sondern versucht, sachliche, humane, aber trotzdem rechtsstaatliche Lösungen zu finden, es auch gelingen kann. Der Asylge­richtshof ist ein gutes Beispiel dafür. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie der Bundesräte Kerschbaum und Dönmez.)

11.23


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Kainz. – Bitte.

 


11.23.58

Bundesrat Christoph Kainz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute den Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofes für das Jahr 2008. Mein Vorredner hat es be­reits gesagt, Ende 2007 wurden die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Grundla­gen dafür geschaffen, diesen Asylgerichtshof zu ermöglichen.

Ich denke, es war ein weiterer klarer und vernünftiger Schritt in Richtung eines Verfah­rensbeispiels, aber letztendlich auch ein Beispiel für konsequente und richtige Asylpoli­tik im Sinne der Betroffenen, aber auch im Sinne der Österreicherinnen und Österrei­cher. Warum im Sinne von beiden? Weil die Betroffenen relativ rasch oder rascher Klarheit in den Verfahren bekommen und weil wir dadurch auch ein Instrument haben, um eine Situation, die in den letzten Jahren durchaus immer öfters der Fall war, zu ver­hindern.

Dies gelang durch gesetzliche Grundlagen, die sich verändert haben, weil wir in der Asylpolitik und in der Asylgesetzgebung ständig evaluiert und auch verschärft haben. Ich sage das in aller Klarheit: Wir haben manche Dinge ausgeräumt und lassen diese gar nicht mehr zu – zum Beispiel durch das Erneuerungsverbot. Das ist etwas, was in der letzten Gesetzesnovelle erst verändert und auch hart kritisiert wurde, aber letzt­endlich sind wir heute alle froh, dass es so ist. (Bundesrat Mag. Klug: Die meisten!)

Ich glaube, das ist auch ein Beispiel dafür, dass der Standort den Standpunkt be­stimmt, aber dass Politik letztendlich auch Veränderung bedeutet und dass es die Auf­gabe der politisch Verantwortlichen ist, diese Dinge zu erkennen und zum Wohle der Betroffenen – aber vor allem auch zum Wohle der Österreicherinnen und Österrei­cher – umzusetzen.

Der Asylgerichtshof hat eine kurze, aber wirklich erfolgreiche Geschichte, und ich möch­te an dieser Stelle auch namens meiner Fraktion den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich danken, die dort eine Tätigkeit ausüben, bei der der Mensch im Mittel­punkt steht, die nicht immer einfach ist, aber im Rahmen derer aufgrund der gesetzli­chen Basis Entscheidungen zum Wohle der Menschen getroffen werden. Dazu möchte ich ihnen herzlichst gratulieren.

Es gibt zwei Erfolgsbereiche: den Abbau von Verfahrensrückständen und auch die Be­schleunigung in den Beschwerdeverfahren an sich. Beide Bereiche sind wirklich eine Erfolgsstory. Ich denke, dass auch die Zahlen für sich sprechen, da in 4 156 Fällen die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt wurde. Dies, sowie die Tatsache, dass in 1 565 Fällen die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und in 731 Fällen der Flücht­lingsstatus zuerkannt wurde, sind Beispiele dafür, dass die anderen Instanzen hervor­ragende, qualitätsvolle Arbeit liefern und auch der Asylwerber zu seinem Recht kommt.

 


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