BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 59

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beit passiert auch. Es gibt ja diese Arbeitsgruppe, in der der Asylgerichtshof, das Bun­desasylamt, die Fremdenpolizei und das Bundeskriminalamt beisammen sitzen, wo In­formationen ausgetauscht werden. Dies ist wichtig, und es ist auch sinnvoll und gestal­tet das ganze Verfahren viel effizienter. – Das ist die eine Seite.

Die andere Seite ist: Im NGO-Bereich – und nicht nur im NGO-Bereich – gibt es auch derartige Arbeitsgruppen. Ich greife da den Bereich der Altersfeststellung heraus: Ich bin selbst als Sozialarbeiter in einer leitenden Funktion bei einer NGO im UMF-Bereich tätig. Bevor das Erstaufnahmezentrum errichtet worden ist, haben wir manchmal die skurrile Situation gehabt, dass meine Kollegen, Kolleginnen und ich die Jüngsten wa­ren. Also nicht die Klienten, die wir zu betreuen gehabt hätten, die UMF – die unbeglei­teten minderjährigen Fremden –, sondern wir gehörten zu den Jüngsten!

Das war ein riesengroßes Problem. Diese Probleme gibt es, die braucht man nicht zu negieren. Seitdem es diese Erstaufnahmezentren gibt, hat sich diese Problematik ent­schärft, aber es gibt jetzt Diskussionen über einen Entwurf – der am 13. Oktober höchst­wahrscheinlich auch durchgewunken wird –, gemäß dem Altersfeststellungen nur auf­grund medizinischer Gutachten gefällt werden, die äußerst umstritten sind und auch dem Stand der Wissenschaft nicht entsprechen. Diese Handwurzelröntgen haben eine sehr große Bandbreite, eine sehr große Toleranz, und da genaue Aussagen zu treffen, ist sehr, sehr schwierig.

Da gibt es eben eine Arbeitsgruppe, die sich kontinuierlich getroffen hat. Da waren NGOs wie die Asylkoordination dabei, die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Jugend­wohlfahrt unterschiedlicher Bundesländer, und auch die Betreuungseinrichtungen der Caritas, Volkshilfe oder Diakonie waren dabei. Da sind Maßnahmen und Empfehlun­gen erarbeitet worden, dass zum Beispiel nicht nur ein medizinisches Gutachten her­angezogen werden soll, sondern dass man mehrere Faktoren für die Altersbestimmung heranzieht. Gesundheit ist ein Aspekt. Der zweite Aspekt ist der psychologische, und der dritte sind die sozialarbeiterischen Einschätzungen. – Dieses Gesamtbild könnte man für Altersfeststellungen heranziehen.

Was macht die Frau Ministerin? – Sie blendet die Diskussionen, die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe, die jahrelang kontinuierlich zusammengetreten ist, vollkommen aus und fokussiert nur auf gesundheitliche Befunde. Das ist meines Erachtens eine sehr be­denkliche Herangehensweise. Es entspricht meiner Meinung nach auch nicht dem Stan­dard von Menschlichkeit, denn das ist politische Willkür. Wenn die Erkenntnisse der sinnvoll eingesetzten Arbeitsgruppe verwertet werden, aber die, in der die NGOs mit den Behörden zusammentreffen, nicht verwertet werden, dann ist das eine Frage der Wertigkeit und der politischen Verantwortung, und ich finde das – das muss ich ehrlich und in aller Klarheit sagen – verantwortungslos. (Beifall der Bundesrätin Kersch­baum.)

Was hier auch noch zu kritisieren ist: Wir haben in diesem Bereich einen Betreuungs­schlüssel – Sie werden es vielleicht nicht glauben – von sage und schreibe 1 : 170. Jetzt spreche ich als ausgebildeter Sozialarbeiter bei einem Betreuungsschlüssel von 1 : 170 nicht mehr von einem Betreuungsschlüssel. Dass sich bei diesem Betreuungs­schlüssel sehr viele Probleme ergeben, liegt auf der Hand. Man kann froh sein, wenn man den Verwaltungsaufwand, den man tagtäglich bewältigen muss, überhaupt noch zusammenbringt, und man sieht auch an der Burnout-Quote der Leute, die in diesem Bereich tätig sind, dass sie über ihre Grenzen arbeiten. Es ist damit weder den Betrof­fenen geholfen noch den Leuten, die im System arbeiten.

Wir haben ja auch die skurrile Situation, dass immer von Menschlichkeit und Hilfsbe­dürftigkeit gesprochen wird und davon, Hilfe jenen zukommen zu lassen, die sie brau­chen, dass gleichzeitig aber Rechtsberatungsfunktionen zurückgefahren werden und


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