BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 63

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kommt 17 € Tagsatz. Damit muss er die gesamten Kosten, die für die Person, die er unterbringt, abdecken – von Personal über Betriebskosten und so weiter.

Dann gibt es die Möglichkeit, dass die Asylwerber in der NGO wohnen, etwa Volkshilfe, Caritas, wo auch immer. Da gibt es eine monatliche finanzielle Unterstützung von 150 € und einmal im Jahr eine Bekleidungshilfe von 200 €.

Wenn sich jemand – das ist in Oberösterreich so, das ist von Bundesland zu Bundes­land unterschiedlich – mindestens acht Monate in der Grundversorgung bei einer NGO ordnungsgemäß aufgehalten hat, dann hat er die Möglichkeit, auf Selbstversorger um­zusteigen. Das heißt, er kann sich irgendwo eine Garconniere suchen, mit zwei, drei Leuten zusammentun und bekommt dann maximal „Wohnbeihilfe“ – unter Anführungs­zeichen – und Verpflegungsgeld in Höhe von 290 €. (Bundesrat Ertl: Wie hoch ist die Wohnbeihilfe?) – Die Wohnbeihilfe gemeinsam mit dem Verpflegungsgeld ist maximal 290 €. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Ertl.)

Ich weiß nicht, wie du auf diese 740 € Grundversorgung kommst. Aber das ist egal. Wir können das wirklich nachher bei einem Kaffee ausreden. Aber bitte nicht Kraut und Rü­ben zu vermischen und mit einer Selbstverständlichkeit hier heraußen zu stehen! Du holst ja die Leute ab und bringst sie in das Erstaufnahmezentrum; daher gehe ich da­von aus, dass du weißt, worum es geht.

Darum ist es für mich wirklich nicht nachvollziehbar, warum da entweder wissentlich oder unwissentlich mit falschen Zahlen operiert wird. Und das hat mich geärgert. Des­halb habe ich vorhin den Zwischenruf gemacht und mich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet. – Nichts Persönliches, aber das gehört gesagt. (Beifall der Bundesräte Schennach und Kerschbaum sowie Beifall bei der SPÖ.)

11.54


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


11.54.51

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kol­leginnen und Kollegen vom Asylgerichtshof! Es ist eine sehr angenehme Situation, wenn man in Vertretung des Bundeskanzlers hier steht und eine Institution, die quasi geschäftsordnungsmäßig dazu gehört, rundum gelobt wird oder die härteste Kritik ist, dass die Kolleginnen und Kollegen so bescheiden sind, dass sie nicht hineingeschrie­ben haben, wer den Bericht verfasst hat. Ich bitte, das in Zukunft zu berücksichtigen.

Ansonsten sind die Leute zahlreich angeführt. Wenn man sich den Bericht anschaut, sind ja alle Kolleginnen und Kollegen, die beim Asylgerichtshof beschäftigt sind und diese jetzt sehr umfangreich gelobte Arbeit leisten, angeführt.

Der Tätigkeitsbericht selbst umfasst ja nur das Jahr 2008. „Nur“ sage ich deshalb, weil ja der Asylgerichtshof erst Mitte 2008 seine Arbeit aufgenommen hat. Für alle, die aber die Folgezeit prüfen und lesen wollen: Auf der Homepage des Asylgerichtshofes ist auch schon die Bilanz für das erste Jahr Asylgerichtshof nachzulesen. Dieser Folgebe­richt bestätigt das, was für das erste Halbjahr drinnen steht, nämlich dass das Ziel, das genannt wurde, den großen Rückstau an Asylverfahren, den es zum Zeitpunkt der Gründung des Asylgerichtshofes gegeben hat, bald erreicht wird und dieser Rückstau tatsächlich zeitkonform abgebaut werden kann. Das ist natürlich ein ordentliches Stück Arbeit, das da zu leisten ist, das noch heuer und im nächsten Jahr zu leisten ist, wenn das Ziel, dass dieser Rückstau an Verfahren bis 2011 abgebaut wird, erreicht werden soll.

 


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