Das zweite Ziel ist die Verfahrensverkürzung; auch dazu wurde schon viel gesagt. Ich darf noch einmal den Herrn Rechnungshofpräsidenten Moser zitieren, der heute in einem Interview gesagt hat, im Rahmen der Verwaltung könne man eine Milliarde einsparen. Und dann sagte er noch: „Verkürzt man Asylverfahren auf 12 Monate, erspart man sich 325 Millionen Euro.“
Ich will aber nicht den Fokus nur primär auf die Kosten legen, die man sich erspart, sondern schon auch auf die Menschen, die dahinter stehen. Ein wesentlicher Punkt auch der Änderungen, die jetzt im Fremdenrecht beschlossen werden sollen, insbesondere der Punkt, der die Folgeverfahren und Folgeanträge anlangt, hat schon zwei Seiten: Die eine Seite ist die Klarheit, dass Verfahren, die abgeschlossen sind, wenn sich kein neuer Tatbestand, kein neuer Sachverhalt ergibt, tatsächlich möglichst rasch erledigt werden und man nicht immer wieder von vorne beginnt, weil das natürlich zur Folge hat, dass es zu einer Belastung der Behörden und in dem Fall auch des Asylgerichtshofes kommt, was dann verhindern würde, dass man die Ziele erreicht.
Aber der zweite Aspekt ist auch einer, der einerseits die österreichische Bevölkerung betrifft, aber andererseits auch jene Asylwerber betrifft, die berechtigterweise einen Asylantrag stellen, und zwar deshalb, weil sie natürlich auch länger warten müssen, wenn immer wieder Folgeanträge gestellt werden, insbesondere Folgeanträge, die nicht berechtigt wären. Insofern ist es ganz wichtig, dass es diese Regelungen, die jetzt in der Regierung beschlossen und ausverhandelt wurden, gibt.
Eine Anmerkung noch dazu. Nach dem Begutachtungsverfahren des Fremdenrechtspakets hat es äußerst intensive Verhandlungen zwischen den beiden Koalitionsparteien gegeben, wo es insbesondere auch darum ging, dass man die Regelungen so präzise formuliert, dass sie menschenrechtskonform und grundrechtskonform sind. Ich glaube, das ist uns gelungen, weil wir auch intensiv Verfassungsjuristen eingebunden und die Dinge wirklich ganz intensiv beraten und abgeklopft haben.
Eine weitere Anmerkung noch, weil das auch vorhin erwähnt wurde, damit man auch aus dem Bericht ersieht, was man herauslesen kann und welche Schlüsse wir auch aufgrund der Erfahrungen des Asylgerichtshofes ziehen können. Ein Punkt wurde schon erwähnt, nämlich der Punkt mit den Folgeanträgen, dass deren Zahl im letzten halben Jahr wieder relativ gestiegen ist und dass es daher auch sinnvoll ist, dass der Gesetzgeber da entsprechende Maßnahmen trifft. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)
Wenn man sich die Tabelle ansieht, die auf der Seite 9 ist – Sie haben ja, glaube ich, alle den Bericht –, dann sieht man, wie in den letzten Jahren, beginnend im Jahr 2000, die Zahl der Anträge angestiegen ist, die nicht bearbeitet oder nicht rechtzeitig bearbeitet werden konnten. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass zwischen 2000 und 2006 eine besonders hohe Zahl an Anträgen, Zuwanderungen und Staatsbürgerschaftsverleihungen gegeben war. Das zeigt aber auch, wie dringend es notwendig war, dieses neue Instrument, diesen sogenannten Asylgerichtshof zu schaffen.
Der Rückstau wird dem Plan entsprechend abgebaut und konnte auch schon abgebaut werden. Die Dublin-Verfahren – auch das wurde erwähnt – werden mittlerweile innerhalb von zwei Wochen bearbeitet und erledigt.
Eine Zahl, die, wie ich glaube, noch nicht genannt wurde, die ich aber auch als sehr wesentlich erachte, ist folgende: Mehr als 50 Prozent der Fälle, die einlangen, werden in kürzerer Dauer als sechs Monate bearbeitet. Es wurde vorhin erwähnt, Ziel sei es, das zwischen sechs und zehn Monaten zu erledigen. Das konnte bei 50 Prozent der Fälle noch schneller bearbeitet werden.
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