BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 65

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Der Dank, der eigentlich von allen hier an die Kolleginnen und Kollegen des Asylge­richtshofes ausgesprochen wurde, ist – wie ich meine – mehr als angebracht.

Eine Anmerkung noch: Der Asylgerichtshof wird in Kürze das erste Gericht in Öster­reich, aber auch in der Europäischen Union sein, das ein modernes Qualitätsmanage­mentsystem eingeführt hat und dafür auch das ISO-9001-Zertifikat bekommt. Das ist auch nicht etwas Selbstverständliches, sondern etwas, das sozusagen mit dem Geist in diesem Gerichtshof zu tun hat.

Vielleicht ein paar Anmerkungen zu den Punkten, die vorher noch außerhalb des un­mittelbaren Berichts gesagt wurden: Rückführungsabkommen hat Kollege Kalina ge­nannt. – Ja, das ist ein ganz wesentlicher Punkt, an dem intensiv zu arbeiten ist! Es ergibt wenig Sinn, wenn am Ende von Verfahren festgestellt wird, dass es keinen Asyl­grund gibt, und dann nicht entsprechende Konsequenzen gezogen werden, oder Men­schen, die ohne Berechtigung hier leben, dann weiter hier leben und nicht entspre­chende Konsequenzen gezogen werden. Also, da haben wir Handlungsbedarf!

Ähnlich sehe ich es bei der Frage der Saisonarbeiter. Da gibt es auch bei uns ganz in­tensive Überlegungen und Vorarbeiten, wie man das Thema Saisonarbeiter/Asylwerber in den Griff bekommen kann.

Insgesamt danke ich Ihnen für die zahlreichen, sehr positiven Wortmeldungen. Ich sa­ge es noch einmal: Es ist angenehm, wenn man in einer Verantwortung hier stehen kann und weiß, da gibt es Kollegen und Kolleginnen, die ihre Arbeit hervorragend ma­chen und dann auch noch gelobt werden. – Dafür vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

12.02


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung noch ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.03.174. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2009 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (686/A und 272 d.B. sowie 8176/BR d.B. und 8180/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. Ich bitte um den Be­richt.

 


12.03.32

Berichterstatter Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg: Sehr geehrte Frau Vizepräsi­dentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag:

 


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