BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 62

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Der Asylgerichtshof hat – ausgenommen Entscheidungen über Fristversäumnisse, Wie­deraufnahme- beziehungsweise Wiedereinsetzungsanträge, Zurückziehungen von An­trägen auf internationalen Schutz oder Einstellen der Verfahren wegen Abwesenheit des Asylwerbers sowie Kassationen – insgesamt in 4 156 Fällen die erstinstanzlichen Entscheidungen bestätigt, in 1 565 Fällen die erstinstanzliche Entscheidung behoben und in 731 Fällen den Flüchtlingsstatus zuerkannt.

Abschließend möchte ich noch anführen: Asyl ist ein Menschenrecht. Ja für Asyl für wirklich Verfolgte und nein für Wirtschaftsflüchtlinge und illegale Zuwanderer! Unsere Sozialtöpfe werden durch Asylanträge, die absolut keine Chance haben, weil sie einfach den Kriterien der Genfer Konvention nicht entsprechen, geplündert. Es ist daher unbedingt notwendig (Bundesrat Dönmez: Es gibt, bevor es zum Asylverfahren kommt, ein Zulassungsverfahren! Wenn man zugelassen wird, kommt es zum Asyl­verfahren! Bitte das zu trennen!), auch die wissentliche Beihilfe zum Asylmissbrauch unter Strafe zu stellen. Leider gibt es viele Hilfsorganisationen, die wider besseres Wis­sen dazu anhalten, trotzdem einen Asylantrag zu stellen. Das ist wissentliche Beihilfe zum Asylmissbrauch und muss abgestellt werden.

Der Hintergrund dieser Praxis von verschiedenen Hilfsorganisationen ist, für die Dauer des Asylverfahrens das Aufenthaltsrecht und damit den Anspruch auf volle Betreuung zu erhalten. Wird in einem aussichtslosen Asylverfahren der volle Rechtsweg beschrit­ten, kann eine endgültige Entscheidung oft Jahre dauern. Diese Vorgangsweise ist sowohl für den Asylwerber als auch für den Staat ein nicht gangbarer Weg und gehört daher unbedingt eingestellt.

Deshalb war die Einrichtung eines Asylgerichtshofes unbedingt erforderlich. Ich danke allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Asylgerichtshofes für ihre Tätigkeit. – Dan­ke. (Beifall der Bundesrätin Mühlwerth.)

11.51


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


11.51.12

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Ich werde mich ganz kurz fassen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Ertl, du legst mir immer wieder einen Elfmeter nach dem anderen auf. Sich hier herauszustellen und zu sagen, dass die Sozialtöpfe geplündert werden, ist de facto nicht richtig. Ich kann dir sagen, warum: Bevor es zu einem Asylverfahren kommt, gibt es ein Zulassungsverfahren. Das findet in den Erstaufnahmezentren statt. Das weißt du als Polizist, der die Leute dort hinbringt, ohnehin sehr gut. Darum stellt sich für mich die Frage, warum du dich hier herausstellst und dennoch etwas sagst, was so de facto nicht stimmt. – Wurscht! Sei es, wie es sei.

Es gibt ein Zulassungsverfahren, und wenn man das Zulassungsverfahren durchlaufen hat, bei dem sich herausstellt, dass asylrelevanten Gründe vorliegen, dann wird man zum Asylverfahren zugelassen. Und wenn man zum Asylverfahren zugelassen wird, dann hat man auch Anspruch auf die Leistungen aus der Grundversorgung. Die Leis­tungen aus der Grundversorgung haben einmal primär nichts mit den Leistungen zu tun, die die Österreicher und Österreicherinnen, wenn sie bedürftig sind, aus dem So­zialhilfetopf bekommen. Bitte da nicht alles zusammenzumischen und falsche Informa­tionen zu verbreiten!

Für Asylwerber, die zu einem Asylverfahren zugelassen worden sind, gibt es drei Un­terbringungsformen. Da gibt es unterschiedliche Tarife, die NGO oder der Betreiber be-


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