BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 68

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Auf der einen Seite gibt es ein massives Zuständigkeitschaos bei der Photovoltaik. Es gibt die KLI.EN-Förderung, die jedes Jahr vielleicht wieder neu beschlossen wird – oder auch nicht –, und dann gibt es noch die Länderförderung. In Niederösterreich ist das leider nur für Ein- und Zweifamilienhäuser. Diese Länderförderung ist zwar gut, da kann man sich nicht beschweren! Mit 3 000 € pro Kilowatt Peak ist es eine gute För­derung, das ist fast schon ein bisschen zu viel. Für Leute, die nicht in Einfamilien­häusern wohnen, gibt es diese Förderung aber nicht. Diese gibt es nur für Ein- bis Zweipersonenhaushalte. Und auch in dem Fall ist das Problem, dass sie jedes Jahr neu beschlossen wird. Und ob es sie im Jahr 2010 überhaupt wieder geben wird, weiß kein Mensch.

Wenn man überlegt, sich eine Photovoltaikanlage anzuschaffen, und nicht weiß, ob man nächstes Jahr, wenn man sie kaufen soll, die Förderung erhält, wird man es sich gut überlegen, ob man sie wirklich anschaffen will. Denn ohne Förderung ist es schwie­rig.

Ein Problem, das noch dazukommt, ist folgendes: Ein Gewerbebetrieb oder jemand, der in einem Mehrfamilienhaus wohnt, kann sich das alles leider schenken, denn diese erhalten diese Förderung nicht. Für Gewerbebetriebe und Mehrfamilienhäuser, für grö­ßere Anlagen gibt es nur die Ökostromgesetzförderung mit insgesamt 2,1 Millionen €. Dass da viel mehr Projekte bereits in Fahrt wären, ist nachgewiesen. Darüber brau­chen wir gar nicht zu reden.

Auf der anderen Seite gibt es schon Verbraucher, die sich in erster Linie über dieses neue Gesetz freuen werden, nämlich die Großverbraucher der Industrie, die im Prinzip der Stein des Anstoßes waren, warum wir das Gesetz heute neu beschließen müssen. Die EU-Kommission hat gesagt, die derzeitige Regelung laut Ökostromgesetz 2008 ist so nicht konform, die muss geändert werden. Wir hätten da ansetzen können, etwas zu verbessern!

Zur Zuschlagsbefreiung für die Großverbraucher: Wir haben im Ausschuss nachge­fragt, wie viel das ausmachen wird. Maximal 50 Millionen € für drei Jahre, habe ich gehört. Wenn ich mir anschaue, was jetzt das kontrahierbare Einspeisevolumen ist – sprich: das, was für Neuanlagen jährlich zur Verfügung steht –, so ist das fast genauso viel. Ich denke, das ist ein ganz schöner Brocken, der der Industrie da zugestanden wird. Ihr sagt auch ja dazu! Ich denke aber, es ist nicht Sinn und Zweck, Großverbrau­cher noch mehr zu fördern. Diese erhalten ohnehin schon einen besseren Tarif als andere.

Ein weiterer Kritikpunkt, der auch für die Großabnehmer besonders nett ist, ist diese Zählpunktpauschale, die es nach wie vor im Gesetz gibt. Zählpunktpauschale heißt, es gibt Fixkosten, egal wie viel Strom man über diesem Zählpunkt entnimmt – also nicht ganz egal, aber relativ egal. Da gibt es einen fixen Betrag, den man bezahlt. Für den Haushalt sind das 15 € und für die Industrie bis zu 15 000 €.

Schauen wir uns an, was die E-Control als Belastung durch Ökostrom pro Haushalt be­rechnet hat. Das macht 30 € insgesamt, davon sind 15 € die Zählpunktpauschale, also Fixkosten, die jeder Haushalt bezahlt, egal wie viel Strom er verbraucht. Bei der Belas­tung der Industrie steht als Beispiel dort: 638 000 €, davon sind 15 000 € die Zähl­punktpauschale, das sind dann nur noch 2 Prozent. Das heißt, indirekt ist genau diese Zählpunktpauschale – das haben wir am Anfang schon immer kritisiert – wieder eine Förderung für Großabnehmer. Großabnehmer zu fördern und große Abnahmen zu för­dern ist kontraproduktiv, wenn man den Energieverbrauch in diesem Land senken will.

Was bei der Zählpunktpauschale noch dazukommt: Investitionszuschüsse werden für diverse Anlage bezahlt, 12,5 Millionen € jährlich ungefähr für Kleinwasserkraft neu – das ist sehr positiv –, 7,5 Millionen € ungefähr jährlich für die mittlere Wasserkraft, die


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