BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 69

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eigentlich nicht in das Ökostromgesetz gehört, und 2,5 Millionen € jährlich für Kraft-Wärme-Kopplungen aus Ablauge, was meiner Meinung nach auch nicht in das Öko­stromgesetz gehört. Das heißt, wir fördern mit dieser Zählpunktpauschale vieles, nur nicht unbedingt alles, was Ökostrom betrifft.

Ein weitere Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist folgender: Es gibt ja nicht nur die Photovoltaik, über die sehr viel geredet wird. Beim Ökostromgesetz geht es ja auch vor allem um Windenergie, Biomasse, Biogas, Biothermie et cetera.

Wenn man sich den internationalen Vergleich anschaut, sieht man, dass wir in erster Linie niedrigere Einspeisetarife als alle anderen Länder rundherum haben und – was noch dazu kommt und was eigentlich viel schärfer ist – dass wir kürzere Förderungs­dauern haben. (Bundesrat Hensler: Das wird ja noch ausverhandelt!) – Ja, aber sie werden nicht sehr viel höher werden, als sie jetzt sind! (Bundesrat Hensler: Wenn ich gleich nein sage, kann ich nicht verhandeln!) – Da es insgesamt beschränkte Mittel gibt, Herr Kollege, kann man in einem gewissen Ausmaß neu verhandeln, aber man kann nicht in einer Größenordnung neu verhandeln, dass man die Zahlen erreicht, die sie im umliegenden Ausland haben! Wir haben insgesamt unsere Mittel beschränkt. (Bundesrat Hensler: Ich habe mir das eh angeschaut!) – Du hast es dir eh angeschaut!

Was aber meiner Meinung nach von den Auswirkungen her noch schlimmer ist, sind unsere kürzeren Förderungsdauern. Wenn man sagt, nach 13 Jahren ist Ende, dann heißt es zum Beispiel bei einem Windkraftwerk, dass man nach 13 Jahren nur mehr den normalen Marktpreis bekommt. Der Marktpreis ist – sagen wir einmal so – etwas Festgesetztes, aber nicht unbedingt der Wert von dem Strom. Derzeit ist der Markt­preis sehr niedrig, er liegt bei ungefähr 4,5 Cent, da kommt neue Ausgleichsenergie weg. Sprich: Auch wenn es fertig bezahlt und abgeschrieben ist, besteht die Gefahr, dass diese Windkraftwerke in Konkurs gehen müssen, weil nicht einmal die Wartung bezahlt werden können wird mit dem, was man an Einspeisetarifen dann erhalten wird. Darum kümmert sich offenbar niemand, denn das ist ja ein Teil der Wirtschaft, aber das ist vielleicht nicht so ein wichtiger Teil der Wirtschaft. Ich weiß es nicht.

Zu befürchten ist jedenfalls, dass sich das nicht ausgeht. Da würde ich schon bitten, falls es – angeblich soll es ja so sein – nächstes Jahr zu Neuverhandlungen kommt, dass man sich vielleicht doch überlegt, wie man so einen Preis zumindest festlegen kann, damit diese überleben können und nicht in Konkurs gehen müssen. Wenn sie in Konkurs gehen, ist das eine abgeschriebene Sache, um die es schade wäre.

Was mich an der Formulierung dieses Gesetzes aber fast am meisten stört, ist, dass da Ziele stehen, an deren Einhaltung in Wirklichkeit keiner mehr glaubt. Es ist zwar im Ausschuss gesagt worden, dass die 78,1 Prozent erneuerbarer Energie an der Ge­samtstromerzeugung nicht mehr drinnen stehen, ich habe aber extra nachgeschaut: Es steht noch drinnen! In Wirklichkeit glaubt kein Mensch mehr an die Erreichung dieses Zieles.

Herr Minister Pröll hat vor einem Jahr noch gesagt: Wir arbeiten daran, dass der Anteil von Strom, Wasserkraft, Biomasse, Wind- und Sonnenenergie am gesamten Energie­verbrauch von derzeit 70 Prozent weiter gesteigert werden soll.

Das heißt, wir sind noch eine ganze Stange weg von den 78,1 Prozent. Wenn man sich anschaut, welche fossilen Kraftwerksprojekte derzeit noch in der Pipeline sind – dazu braucht man sich nur den Versorgungsbericht anzuschauen –, dann sieht man, dass das bis zum Jahr 2016 Kraftwerksprojekte mit 2 940 Megawatt Peak elektrisch und 2 174 Megawatt Peak thermisch sind.

Abgesehen davon, dass die thermische Leistung wahrscheinlich nicht angebracht wer­den kann, weil diese Kraftwerke halt sehr zentral sind und meistens wenige Haushalte


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