BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 70

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in der Nähe liegen, sind das 2 940 Megawatt elektrisch, die man wieder fossil aufstel­len will. Auf der anderen Seite gibt es im Ökostromgesetz die Ziele, 1 500 Megawatt elektrisch insgesamt bis zum Jahr 2015 mit diesem Gesetz umsetzen zu wollen, ob­wohl sich das meiner Meinung nach auch nicht ausgehen wird.

Aber selbst wenn es sich ausginge, sind wir immer noch nicht bei den 78 Prozent – und das bei dem neuen Gesetz. Da geht es dann gar nicht mehr darum, dass man ver­sucht, von den 70 Prozent auf die 78 Prozent zu kommen, da müssen wir schon froh sein, wenn wir die 70 Prozent beibehalten.

Wenn man sich ans Rednerpult stellt und sagt: Wir machen jetzt dieses tolle neue Öko­stromgesetz, damit etwas weitergeht!, dann muss ich leider sagen: Entweder ist es ein Rechenfehler oder wir werden da absichtlich an der Nase herumgeführt! Das können Sie sich aussuchen.

Der Herr Umweltminister hat heute noch einmal gesagt, er strebt das Ziel der Energie­autarkie an. Ich denke, das ist einfach peinlich. Wenn man dieses Ziel der Energieau­tarkie tatsächlich anstrebt, dann müsste man auch mit dem Wirtschaftsminister mehr reden und sich vielleicht auch im Ministerrat dementsprechend verhalten. Mit diesem Ökostromgesetz wird er es jedenfalls nicht erreichen! (Beifall des Bundesrates Schenn­ach.)

Wenn wir eine tatsächliche Energieautarkie anstreben und vielleicht auch erreichen wollen, dann könnten wir uns eine ganze Menge Kosten sparen, nämlich zum Beispiel die 8 Milliarden € für die „Nabucco“-Pipeline, die – ich weiß schon! – nicht wir bezah­len, sondern die OMV und wir vielleicht nur ein bisschen etwas dazu.

Wir könnten es uns ersparen, über eine Verschrottungsprämie für alte AKWs in der EU zu reden, darüber, dass wir uns dafür einsetzen müssen, weil wir dann ja wirklich autark wären und all das nicht mehr bräuchten.

Heute hat es draußen, so viel ich gehört habe, ungefähr 28 Grad – ich möchte jetzt nicht sagen, dass das am Klimawandel liegt, sondern ich möchte nur darauf hinweisen, dass Sinn und Zweck dieses Ökostromgesetzes in Wirklichkeit ist, den Klimawandel so weit einzudämmen und aufzuhalten, dass nicht riesige Kosten für Reparaturen entste­hen.

Ich denke, es ist besser, jetzt Investitionskosten zu tätigen, um den Klimawandel aufzu­halten, damit wir später nicht viel massivere Belastungen haben und Strafzahlungen et cetera in Kauf nehmen müssen. Aber dafür reicht dieses Ökostromgesetz leider nach wie vor nicht. (Beifall der Bundesräte Schennach, Dönmez und Mitterer.)

12.20


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Dr. Brunner. – Bitte.

 


12.20.57

Bundesrat Dr. Magnus Brunner (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Was lange währt, wird endlich gut, könnte man im Zusammenhang mit die­sem Ökostromgesetz auch sagen, vor allem, wenn man den Prozess im letzten Jahr anschaut. Bis man nach der Beschlussfassung im Jahr 2008 mit der Europäischen Kommission verhandelt hat, hat es doch über ein Jahr lang gedauert. Die Kommission hatte ja einige Bedenken zu diesem Gesetz – etwa EU-Beihilfenwidrigkeit. Es wurde aber nicht angefochten, wie Herr Staatssekretär Ostermayer vorhin gemeint hat. Die Einzige, die Beschwerde eingelegt hat, war die Arbeiterkammer Österreich, die diesen Prozess auch nicht gerade beschleunigt und vereinfacht hat.

 


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