BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 71

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Dem großen Einsatz des Herrn Wirtschaftsministers und seiner Beamten ist es zu ver­danken, dass wir dieses Gesetz jetzt doch noch beschließen können. Ich möchte mich dafür an dieser Stelle ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

Durch diese Gesetzesänderung kommt es – und da komme ich jetzt auf Ihre Ausfüh­rungen, Frau Kerschbaum, zu sprechen – schon zu einigen Verbesserungen. Man kann natürlich immer mehr wollen, das ist keine Frage, aber man sollte auch anerkennen, dass es durch diese Gesetzesänderung zu Verbesserungen kommt, die vor allem auch für die Bundesländer sehr positiv sind.

Zuerst zum Gesamtvolumen, damit die Zahlen ein bisschen relativiert und verdeutlicht werden: Beim Unterstützungsvolumen ist die Erhöhung von 17 Millionen € auf 21 Mil­lionen € schon in Kraft getreten. Dabei geht es aber nicht nur um die 21 Millionen €, denn das sind 21 Millionen € Unterstützungsvolumen – also die Differenz vom Markt­preis auf den ausbezahlten Preis –, und das jedes Jahr und garantiert auf die gesamte Laufzeit! Wenn man das hochrechnet, bedeutet das, dass in diesem Gesetz insgesamt 2,4 Milliarden € enthalten sind, für die Photovoltaik allein sind es 160 Millionen.

Das muss man also schon ein bisschen relativieren. Es handelt sich dabei um Geld, das zwar nicht ausbezahlt wird, aber vertraglich garantiert ist – das ist vertraglich ga­rantiertes Geld! Das muss man schon auch sehen. (Bundesrätin Kerschbaum: In wel­chem Zeitraum?) – Auf die Zeiträume komme ich später noch zu sprechen, da gibt es ja auch einige Verbesserungen.

Eine intensive Forderung der Bundesländer wurde in diesem Gesetz auch berücksich­tigt, das betrifft auch den Photovoltaikbereich, nämlich die Abschaffung der Kofinanzie­rungsverpflichtung. Das ist schon ein wichtiger Punkt, weil damit den Bundesländern zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, die sie bisher investiert haben. Der Strom­kunde zahlt sowieso, aber die Bundesländer müssen das nicht mehr kofinanzieren. Da werden Mittel frei, und diese Mittel können dann – das liegt an jedem Bundesland; von Vorarlberg weiß ich, dass man das tut – wieder in diesen Bereich investiert werden.

Bei der Kleinwasserkraft kommt es – auch ein sehnlicher Wunsch der Branche und des Kleinwasserkraftverbandes der Anlagenbetreiber – zu einer Umstellung von der Tarif- auf die Investitionsförderung. Auch das ist eine unglaublich gute Verbesserung, die diese Novelle mit sich bringt. Ein Anlagenbetreiber kann eine Investitionsförderung be­kommen und den Strom dann entweder auf dem freien Markt oder wo auch immer ver­kaufen.

Auch da werden Investitionen getätigt, die vor allem den strukturschwächeren Gebie­ten Österreichs, den ländlichen Regionen zugutekommen werden. Das ist insofern be­legbar, als es schon einige dieser Anträge gibt; auch Anträge auf Revitalisierung von alten Anlagen, also mehr Effizienz und Revitalisierung von bereits bestehenden Anla­gen.

Auch die Energieeffizienz beziehungsweise die Effizienz der Anlagen wird stark verbes­sert. Bei Biomasseanlagen gibt es zum Beispiel einen Technologiebonus; also auch für effiziente Anlagen einen Technologiebonus.

Bei älteren Anlagen werden Laufzeiten verlängert, wenn sie zum Schluss eine gewisse Effizienz vorweisen können, um nur einige dieser Punkte zu nennen.

Hinsichtlich der Laufzeitverlängerung werden wir immer mit Deutschland verglichen. Es kommt zu einer Verbesserung – noch nicht die 20 Jahre, aber 13 Jahre bei sonnen- und wind- und 15 Jahre bei den rohstoffabhängigen Anlagen.

Insgesamt ist das also ein Paket, das mehr als herzeigbar ist.

Ich möchte noch kurz auf den Vergleich mit Deutschland, der immer wieder kommt, eingehen; er wird auch von den Landeshauptleuten immer wieder strapaziert.

 


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