BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 72

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Ich glaube, man verwechselt da auch gewisse Dinge. Es gibt im deutschen EEG natür­lich Punkte, die subjektiv besser sein mögen – längere Laufzeiten und so weiter –, aber das hat sich in den letzten Jahren alles sehr stark verändert. Die Einspeisetarife sind in Deutschland nicht mehr höher als bei uns. Im Photovoltaikbereich beispielsweise lie­gen sie bei uns höher als in Deutschland. Das muss man schon ein bisschen relativie­ren.

Es werden aber oft auch zwei Dinge verwechselt: auf der einen Seite die Inhalte und auf der anderen Seite das System an sich. Die Deutschen haben ein enormes Problem mit ihrem System – es ist intransparent, da wird alles in die Netztarife reingeschoben –, bei uns kann man klar sehen, was für Ökostrom ausgegeben wird.

Das hat aber auch eine soziale Komponente. Das zahlt natürlich der Endkunde. So­wohl Wirtschaftsunternehmen, Betriebe als auch Endkonsumenten zahlen natürlich das System. Da muss man natürlich auch einmal mit anderen Gruppierungen reden – Arbeiterkammer und so weiter –, die sich massiv dagegen wehren, da mehr Geld in die Hand zu nehmen.

Das EEG ist also nicht immer das Gelbe vom Ei. Wie gesagt, keine Transparenz – bei uns wesentlich mehr Transparenz. Mittlerweile ist Österreich vom System her sogar Vorbild für Deutschland. Einige deutsche Netzbetreiber waren vor Kurzem in Öster­reich und haben sich das österreichische System intensiv angeschaut, weil es Überle­gungen gibt, das österreichische System nach Deutschland zu verpflanzen.

Dass es sinnvoll ist, das deutsche EEG als Vorbild zu nehmen, würde ich wirklich stark relativieren.

Es wird im nächsten Jahr, wie wir schon gehört haben, aufgrund der Umsetzung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie, aber auch aufgrund der Entschließungsanträge im Na­tionalrat anscheinend zu einer Novellierung des Gesetzes kommen. Wegen der zahl­reichen Novellierungen in den letzten Jahren ist das Gesetz, zugegebenermaßen, doch etwas kompliziert geworden. Ich würde wirklich dafür plädieren und den Herrn Bundes­minister bitten, dass man bei der nächsten Novelle wirklich etwas abschlankt, konkreti­siert und vereinfacht, damit es für jeden Konsumenten und normalen Bürger etwas ver­ständlicher wird.

Dieses Ökostromgesetz ist natürlich ein Kompromiss, ein Kompromiss aller Interessen­gruppen, ein In-der-Waage-Halten der Interessen der Zahler – mit dieser Deckelung birgt es ja durchaus auch eine soziale Komponente in sich – und auf der anderen Seite des weiteren Ausbaus des Ökostroms. Es ist meiner Meinung nach ein guter Kompro­miss, weshalb wir diesem Ökostromgesetz selbstverständlich zustimmen. – Danke. (Bei­fall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Bock.)

12.28


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Mitterer. – Bitte.

 


12.28.20

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Mir haben die heutigen Ausführungen von Herrn Professor Konecny sehr gut gefallen. Er hat auf die Problematik hingewiesen, dass Regierungen, wenn sie keine Zweidrittel-, keine Verfassungsmehrheit haben, verhan­deln sollen und müssen und dass das in der letzten Zeit auch geschehen ist – mit wechselnden Mehrheiten. Demokratiepolitisch ist das sehr angenehm und sehr gut, wenn auch der Bundesrat in dieser Angelegenheit keine Aufwertung erfahren hat, weil hier andere Verhältnisse herrschen als im Nationalrat – im Bundesrat hat die Koalition eine Zweidrittelmehrheit; sogar wesentlich mehr.

 


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