BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 74

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Weltmarktführer haben – und das im kleinen Land Kärnten! Das sind Dinge, die her­zeigbar sind.

Dieser Antrag hatte das Ziel, dass in der nächsten Zeit keine weiteren Strompreiserhö­hungen vorgenommen werden – für die Ewigkeit können wir nicht reden – und dass der Anteil der erneuerbaren Energie in Österreich erhöht wird.

Die Europäische Union strebt zurzeit, was die erneuerbare Energie anlangt, eine Quote von etwas über 20 Prozent an – derzeit liegt sie bei 12 Prozent. Österreich hat ja die­ses Ziel bereits erreicht. Es wurde auch schon erwähnt, dass das hauptsächlich damit zusammenhängt, dass man, wenn das Land gebirgig ist, Wasserkraft nützen kann, was mit der Donau in Ungarn eher nicht erreicht wird. Kärnten hat bereits 42 Prozent an erneuerbarer Energie.

Ich würde mir trotzdem wünschen, dass die Förderung für Solartechnologie und Photo­voltaik noch erhöht wird, denn die beiden von mir genannten Firmen exportieren mehr als 90 Prozent ins Ausland. Es ist zwar sehr erfreulich für eine österreichische, für eine Kärntner Firma, wenn der Export forciert wird, aber der Prozentsatz ist deshalb so hoch, weil im eigenen Land zu wenig in diesen Bereich investiert wird. Deshalb fordern wir auch eine Erhöhung der Förderung für die Bereiche Photovoltaik und Solarenergie.

Dieser Antrag, der meines Erachtens sehr gut durchdacht ist, fand keine Mehrheit im Nationalrat, deshalb lehnen wir heute dieses Ökostromgesetz ab. (Beifall des Bundes­rates Zwanziger.)

12.35


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Beer. – Bitte.

 


12.35.12

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Minister! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir behandeln heute eine Novelle zum Ökostromgesetz. Das Ökostromgesetz ist nicht nur ein österreichisches Thema, son­dern betrifft die gesamte EU, wird in der EU abgehandelt; und die Form, wie wir in Österreich es behandeln, wird wahrscheinlich beispielgebend für die EU sein.

Wir alle haben das langwierige Prüfungsverfahren miterlebt. Es gab sehr viele Gesprä­che, und letztendlich wurde unser Ökostromgesetz von der EU in weiten Teilen goutiert, es kam doch zu einer Einigung, aber wir haben noch ein Thema, das uns noch weiter beschäftigen wird, nämlich der Industriedeckel.

Es wird auch ein Hauptprüfungsverfahren geben, in dem es noch viele Veränderungen und Gespräche über eben diesen Industriedeckel wird geben müssen. Dieser Indus­triedeckel wird nicht nur Österreich betreffen, sondern er muss alle Staaten in der EU betreffen, erstens, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, und zweitens, um ein wirklich europaweit gültiges Gesetz, an das sich alle Mitgliedstaaten halten, zu ermög­lichen.

Dieses Ökostromgesetz gibt uns auch die Möglichkeit der Sicherung von Arbeitsplät­zen in Österreich, zum Beispiel durch den Ausbau von Fernwärme, von Photovoltaik und anderen alternativen Stromerzeugungs- und Energiegewinnungsmaßnahmen.

Aber nicht nur die Sicherung von Arbeitsplätzen, sondern auch die Belebung der Kon­junktur in dieser schwierigen Zeit, die wir jetzt erleben, ist wichtig und wird durch unser Ökostromgesetz ermöglicht. Nicht zuletzt gelingt uns auch eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes durch die Maßnahmen, die durch das Ökostromgesetz gefördert werden, angeregt werden oder verordnet werden. Im Allgemeinen sind Ökostromanlagen, in welcher Form auch immer – es gibt ja nicht nur einige wenige, über die wir hier ge-


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