BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 75

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sprochen haben –, auch eine zukunftsträchtige Möglichkeit, Energie zu gewinnen, wenn nicht überhaupt die einzige Möglichkeit in Zukunft, denn wir haben in Österreich schon einen sehr hohen Ausbaugrad bei den Wasserkraftwerken erreicht.

Der Stand der Technik ist aber bei Weitem noch nicht ausreichend, und es muss eine rasche Weiterentwicklung geben. Das bedeutet auch, dass in diesen Bereichen mehr Förderungen – nicht nur Förderungen von unserem Staat, sondern auch von der Wir­tschaft – gewährt und mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung getätigt wer­den müssen. Diese Forschung und Entwicklung kann nicht der Staat allein überneh­men, sondern das ist auch eine Verpflichtung für die Firmen, die mit ihren Entwicklun­gen schlussendlich auch Gewinne machen. Man kann nicht immer die Kosten nur auf den Staat abwälzen und die Gewinne den Privaten überlassen!

Es ist auch schon angesprochen worden, dass hier in Österreich die Förderungen nicht großartig seien. Die Förderung von Ökostrom in Österreich beträgt jedoch, über einen Zeitraum von 20 Jahren betrachtet, 7,53 Cent pro Kilowatt. Deutschland hat – weil Deutschland als recht gut dargestellt wurde – nur eine Förderung von 7,1 Cent pro Kilowatt. Wir liegen damit in Europa in einem ähnlichen Umfeld, es wird bis auf einige wenige Ausnahmen überall so ziemlich das Gleiche bezahlt.

Die Ökostromerzeugung ist aber mit Kosten verbunden. Diese Kosten haben die Wirt­schaft und auch die Endabnehmer, die Konsumenten, die „kleinen“ Konsumenten zu tragen. Wir haben nicht wirklich Sorge, dass sich die Wirtschaft nicht zu Wort meldet, wenn es bei der Abrechnung Unregelmäßigkeiten gibt oder die Abrechnung nicht so genau nachzuvollziehen ist, aber insbesondere für den Konsumenten, für den „kleinen“ Konsumenten gehören diese Kosten überprüft und auch von der Bundeswettbewerbs­behörde kontrolliert. Es ist dazu im Nationalrat auch ein Entschließungsantrag betref­fend die Kontrollmöglichkeiten eingebracht worden. Wir werden uns dann anschauen, wie das funktioniert und ob der Endverbraucher nicht doch unnötig zur Kasse gebeten wird.

Um auch ein bisschen auf den Vorwurf einzugehen, dass in diesem Gesetz eine Schief­lage bezüglich Großabnehmern vorhanden sei: Wir sollten nicht vergessen, dass Groß­abnehmer im Normalfall sehr viele Menschen beschäftigen. Man muss sich anschau­en, welche Industriezweige das benötigen, wie viele Menschen dort eigentlich beschäf­tigt sind. Dass es sicherlich auf Dauer eine Energievermeidung geben muss, ist keine Frage, aber wir sollten nicht versuchen, die Welt an einem Tag zu retten, und schon gar nicht Österreich allein, sondern eben im Konsens des großen europäischen Um­felds und auch mit Maß und Ziel.

Erwähnt sei vielleicht auch noch – aber das ist, glaube ich, heute schon gesagt wor­den –, dass wir eben 35 Millionen € an Förderungen für Photovoltaikanlagen zur Verfü­gung stellen. Das Schöne bei diesen 35 Millionen ist, dass jeder einzelne Häuselbauer persönlich davon profitiert. Das heißt, er erspart sich ein wenig beim Bau und später dann bei seinen Energiekosten. Außerdem ersparen wir uns durch diese Photovoltaik­anlagen wieder CO2-Ausstoß.

Zum Abschluss sei noch gesagt, dass in Österreich einzig und allein ein weiterer Aus­bau von Ökostromanlagen zukunftsweisend ist. Ohne diese Form der Energiegewin­nung werden wir sicherlich in Zukunft zu Energiebeziehern aus dem Ausland werden müssen, da ganz einfach aufgrund der fortschreitenden Technik der Bedarf an Energie immer größer wird.

Es sei auch ganz deutlich gesagt, dass Atomstrom, wie auch in der EU schon disku­tiert, keine Alternative ist und in Österreich auch von der Bevölkerung nicht gewünscht wird. Es sollte niemand versuchen, Atomstrom als Ökostrom zu verkaufen und diese Art der Stromerzeugung als sauber zu bezeichnen. Für den ersten Moment mag es so


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