Daher ist jetzt klar: Wenn wir den einen Teil, zu dem das Hauptprüfungsverfahren eingeleitet wurde, nämlich die Industriedeckelung, nicht mehr im Gesetz drinnen haben, dann kann der andere Teil des Gesetzes nur mit Zweidrittelmehrheit in Kraft gesetzt werden. Dann können Sie aber nicht im anderen Teil des Gesetzes wieder Änderungen vornehmen oder die Zusätze, die Sie haben wollen, hineinnehmen, denn sonst fängt auch für diesen Teil wieder die Prüfung und die Notifizierung an. Und natürlich hat die Europäische Kommission auch sehr klar auf den anderen Teil des Gesetzes Bezug genommen und sich nicht nur mit der Industriedeckelung befasst. Daher ist das, was wir heute haben, nichts anderes als der pragmatische Vorgang, wenigstens den einen Teil des Gesetzes in Kraft zu setzen.
Um das auch für Sie einigermaßen zu entkräften: Ich glaube durchaus nicht, dass dieses Gesetz der Weisheit letzter Schluss ist. Das sind aber Gesetze zumeist überhaupt nicht, und sie müssen daher auch entsprechend weiterentwickelt und novelliert werden. Eine solche Novellierung hat auch der Nationalrat bereits in einem Entschließungsantrag in dem Sinne vorgesehen, als der Deckel einer Überprüfung zugeführt und auf der anderen Seite auch die Ausweitung der KLI.EN-Mittel im Bereich Photovoltaik auf 35 Millionen € überprüft werden sollen.
Sie wissen, im Vorjahr waren das, glaube ich, 12 Millionen €, heuer waren es immerhin 18 Millionen € und nächstes Jahr werden es 35 Millionen € sein. Das ist nicht nichts! Wie Kollege Brunner schon sehr sinnig ausgeführt hat, ist das, was wir hier beschließen, ja auch vom Volumen her nicht wenig. Es sind 3 Milliarden €, mit denen der Ökostrom die gesamten Förderjahre über gefördert wird. Da kommen weitere 2 Milliarden € dazu. Das bedeutet für den Konsumenten, der jetzt mit 35 € im Monat belastet ist, zusätzlich 12 € pro Monat. Das ist ebenfalls nicht wenig.
Damit sind wir auch schon bei der Problematik, die hier immer wieder ventiliert worden ist: Warum wird die Photovoltaik nicht entsprechend gefördert? – Weil, und das dürfte Ihnen entgangen sein, Ökostrom, insbesondere die Förderung von Ökostrom ganz klar eine Zielsetzung hat. Die Zielsetzung ist die, dass wir fördern, auch für bestimmte Laufzeiten die Tarife garantierten, um dann den Schnittpunkt mit dem Marktpreis zu erreichen.
Wenn Sie sagen, dass ein Windanlagenbetreiber nach 13 Jahren auf einmal den Marktpreis hat, dann entspricht das der Zielsetzung. Dann muss es eben auch seine Zielsetzung sein, seine Investitionskosten vorausschauend in eine Kosten-Nutzen-Rechnung einzubringen, denn geförderte Tarife zahlt im Endeffekt immer jemand, nämlich der Steuerzahler beziehungsweise auf der anderen Seite eben der Konsument und die Wirtschaft insgesamt.
Daher ist es notwendig, auch im Sinne der Konkurrenzfähigkeit die Marktnähe anzustreben. Ich und viele andere teilen durchaus die Einschätzung, dass Solarenergie in Zukunft ein ganz, ganz wichtiger Faktor werden wird. Nur ist es ein Trugschluss, zu meinen, dass eine besonders hohe Förderung im Solarbereich auch einen besonderen Technologiesprung auslösen wird.
Sie sprechen immer wieder Deutschland an: Dort sehen Sie das genau. Deutschland hat keine Beschränkungen, keinen Deckel, was den Ökostrom anbelangt. Es ist aber auch ganz klar, warum Deutschland sich das erlauben kann: In Deutschland ist der Anteil an erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch wesentlich geringer. Sie ist jetzt, im Jahr 2007, bei 8,6 Prozent gelegen, bei uns bei 25,6 Prozent. Und ich will gar nicht von der erneuerbaren Stromerzeugung reden, denn da hat Deutschland 15 Prozent, wir 69 Prozent. Daher ist es bei uns sehr viel, in Deutschland sehr wenig. In Deutschland spielt es beim Gesamtverbrauch kaum eine Rolle, daher kann man es
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