BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 90

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das hat sehr wohl auch etwas mit dem Ökostrom zu tun und nicht mit allem anderen, zumindest nicht mit dem Verkehr. Also das 78-Prozent-Ziel hat nichts oder wenig mit dem öffentlichen Verkehr zu tun. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitter­lehner.) – Weil das nächstes Jahr zu erreichen wäre, und das schaue ich mir an. Wenn Sie mir das zeigen, dann stimme ich das nächste Mal dem Ökostromgesetz zu, wenn wir nächstes Jahr die 78 Prozent haben. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Spie­gelfeld-Schneeburg.) – Das scheint mir ein bisschen naiv zu sein.

Die zweite Geschichte ist, dass Sie jetzt uns erzählen, dass Photovoltaik die teuerste Form ist. Es ist keine Frage, dass Photovoltaik die teuerste Form ist. Aber wenn Sie mir wirklich aufmerksam zugehört hätten, dann hätten Sie vielleicht mitgehört, dass ich gesagt habe, es gibt diese Landesförderung in Niederösterreich und gemeinsam mit dem KLI.EN ist diese Förderung sehr gut, ja fast schon zu gut, weil diese 60 Prozent eigentlich doch etwas massiv sind. Ich kritisiere nebenbei auch noch, dass diese nie­derösterreichische Förderung in erster Linie für Einfamilienhäuser, maximal Zweifami­lienhäuser gewährt wird, aber nicht für die große Zahl und auch nicht für Gewerbebe­triebe.

Und ich habe auch noch kritisiert, dass die 35 Millionen €, die aus dem KLI.EN kom­men, den anderen Technologien abgehen werden, weil der KLI.EN gedeckelt ist. Also können Sie mir jetzt nicht sagen, wir fordern mehr Photovoltaik auf Kosten der ande­ren, genau das habe ich kritisiert. Darum verstehe ich jetzt Ihre Kritik an meinen Aus­führungen nicht. – Danke. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Schennach.)

13.47


Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen liegen nun nicht mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Somit erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Wird von der Berichterstattung noch ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss ein Fall des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungs­gesetz ist, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von min­destens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite