BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 93

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kann ich aus Vorarlberg sagen – bei den installierten Landesvolksanwälten, die es in Tirol und Vorarlberg gibt, dass die Bürger das sehr gerne in Anspruch nehmen.

Wir haben am Dienstag, so finde ich, auch schon die Ehre gehabt, dass alle drei Volks­anwälte bei uns im Ausschuss waren, und wir konnten dort eine sehr ausführliche und informative Diskussion führen. Da dieser Bericht ja umfangreich ist, kann man hier in der Debatte immer nur den einen oder anderen Aspekt herausgreifen. Auch ich möchte das tun.

Auch heuer wieder berichten die VolksanwältInnen, dass es Probleme bei Anliegen gibt, die ausgelagerte, ausgegliederte Gesellschaften betreffen, dass die Antwort Qua­lität, die Antwort Geschwindigkeit eine, sagen wir einmal, mäßige ist. Da bestätigen sich natürlich die kritischen Stimmen, die immer schon gegen diese Auslagerungen waren. Andererseits denke ich, dass wir auch darüber nachdenken sollten, wie wir da eine Ausweitung der Prüf- und der Zuständigkeitskompetenz der Volksanwaltschaft er­reichen können.

Laut letztem Jahresbericht war ein signifikanter Anstieg bei der Zahl der Anliegen im Be­reich des Fremdenrechtes zu verzeichnen. Das ist im Zuständigkeitsbereich von Frau Mag. Stoisits. Mich würde interessieren, wie sich das entwickelt hat, ob die Zahl der Anliegen immer noch so groß ist, ob diese Zahl steigt oder ob es jetzt zu einer Sta­gnation gekommen ist.

Ich bin auch dankbar für den Hinweis, den Sie im Ausschuss noch einmal gemacht ha­ben, dass es schon für die Beamten schwierig ist, Gesetzesmaterien wie das Fremden­rechtspaket zu interpretieren, zu kennen, und noch viel schwieriger für all jene Men­schen, die es direkt betrifft. Solch ein Gesetz wie das Fremdenrechtspaket ist eigent­lich nicht mehr lesbar.

Ich möchte kein Kuriosum aus dem Bericht hervorheben, sondern eine Tatsache, die mich persönlich sehr überrascht hat, und zwar, dass es keine Entschädigung für öster­reichische Contergan-Opfer gibt. Ich bin daher Herrn Volksanwalt Kostelka dankbar da­für, dass er dieses Thema aufgegriffen hat.

Es gibt einige österreichische Contergan-Opfer, die nie aus dem deutschen Entschädi­gungsfonds Geld erhalten haben. In Österreich hat es das Medikament auch gegeben, unter einem anderen Namen, und daher wurden sehr häufig Fristen versäumt, und die Ansprüche konnten in Deutschland nicht geltend gemacht werden. Jetzt lese ich in die­sem Bericht, dass die Volksanwaltschaft sehr bemüht ist, in Deutschland noch eine Re­gelung zu finden, um den Opfern vielleicht doch noch einmal eine Chance zu geben, einen Antrag zu stellen. Auf der anderen Seite gibt es auch die Forderung, das öster­reichische Gesundheitsministerium – immerhin war das Medikament in Österreich vom Gesundheitsministerium zugelassen – aufzufordern, einen Unterstützungsfonds einzu­richten oder eine entsprechende Entschädigung zu leisten.

Kollege Kühnel hat die Jugendwohlfahrt angesprochen, und da ist auffallend, dass es in diesem Bereich ein eklatantes Ansteigen der Zahl von Fällen gibt. Ich denke schon, dass es eine wesentliche Aufgabe ist, dass wir da ganz genau hinschauen. Es ist mir schon bewusst, dass es einfach ein Missverhältnis zwischen Anstieg der Fälle und vor­handenen Planstellen gibt, und es ist mir schon bewusst, dass dieser Bereich in die Kompetenz der Länder fällt, aber gerade wir als Länderkammer könnten hier zum Aus­druck bringen, dass wir es für sehr notwendig halten, dass es flächendeckend in allen Bundesländern mehr Planstellen gibt und dass auch besonderes Augenmerk darauf gelegt wird, dass die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten vor Ort auf einem sehr hohen Maß ist.

 


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