kann ich aus Vorarlberg sagen – bei den installierten Landesvolksanwälten, die es in Tirol und Vorarlberg gibt, dass die Bürger das sehr gerne in Anspruch nehmen.
Wir haben am Dienstag, so finde ich, auch schon die Ehre gehabt, dass alle drei Volksanwälte bei uns im Ausschuss waren, und wir konnten dort eine sehr ausführliche und informative Diskussion führen. Da dieser Bericht ja umfangreich ist, kann man hier in der Debatte immer nur den einen oder anderen Aspekt herausgreifen. Auch ich möchte das tun.
Auch heuer wieder berichten die VolksanwältInnen, dass es Probleme bei Anliegen gibt, die ausgelagerte, ausgegliederte Gesellschaften betreffen, dass die Antwort Qualität, die Antwort Geschwindigkeit eine, sagen wir einmal, mäßige ist. Da bestätigen sich natürlich die kritischen Stimmen, die immer schon gegen diese Auslagerungen waren. Andererseits denke ich, dass wir auch darüber nachdenken sollten, wie wir da eine Ausweitung der Prüf- und der Zuständigkeitskompetenz der Volksanwaltschaft erreichen können.
Laut letztem Jahresbericht war ein signifikanter Anstieg bei der Zahl der Anliegen im Bereich des Fremdenrechtes zu verzeichnen. Das ist im Zuständigkeitsbereich von Frau Mag. Stoisits. Mich würde interessieren, wie sich das entwickelt hat, ob die Zahl der Anliegen immer noch so groß ist, ob diese Zahl steigt oder ob es jetzt zu einer Stagnation gekommen ist.
Ich bin auch dankbar für den Hinweis, den Sie im Ausschuss noch einmal gemacht haben, dass es schon für die Beamten schwierig ist, Gesetzesmaterien wie das Fremdenrechtspaket zu interpretieren, zu kennen, und noch viel schwieriger für all jene Menschen, die es direkt betrifft. Solch ein Gesetz wie das Fremdenrechtspaket ist eigentlich nicht mehr lesbar.
Ich möchte kein Kuriosum aus dem Bericht hervorheben, sondern eine Tatsache, die mich persönlich sehr überrascht hat, und zwar, dass es keine Entschädigung für österreichische Contergan-Opfer gibt. Ich bin daher Herrn Volksanwalt Kostelka dankbar dafür, dass er dieses Thema aufgegriffen hat.
Es gibt einige österreichische Contergan-Opfer, die nie aus dem deutschen Entschädigungsfonds Geld erhalten haben. In Österreich hat es das Medikament auch gegeben, unter einem anderen Namen, und daher wurden sehr häufig Fristen versäumt, und die Ansprüche konnten in Deutschland nicht geltend gemacht werden. Jetzt lese ich in diesem Bericht, dass die Volksanwaltschaft sehr bemüht ist, in Deutschland noch eine Regelung zu finden, um den Opfern vielleicht doch noch einmal eine Chance zu geben, einen Antrag zu stellen. Auf der anderen Seite gibt es auch die Forderung, das österreichische Gesundheitsministerium – immerhin war das Medikament in Österreich vom Gesundheitsministerium zugelassen – aufzufordern, einen Unterstützungsfonds einzurichten oder eine entsprechende Entschädigung zu leisten.
Kollege Kühnel hat die Jugendwohlfahrt angesprochen, und da ist auffallend, dass es in diesem Bereich ein eklatantes Ansteigen der Zahl von Fällen gibt. Ich denke schon, dass es eine wesentliche Aufgabe ist, dass wir da ganz genau hinschauen. Es ist mir schon bewusst, dass es einfach ein Missverhältnis zwischen Anstieg der Fälle und vorhandenen Planstellen gibt, und es ist mir schon bewusst, dass dieser Bereich in die Kompetenz der Länder fällt, aber gerade wir als Länderkammer könnten hier zum Ausdruck bringen, dass wir es für sehr notwendig halten, dass es flächendeckend in allen Bundesländern mehr Planstellen gibt und dass auch besonderes Augenmerk darauf gelegt wird, dass die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten vor Ort auf einem sehr hohen Maß ist.
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