BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 96

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diskutiert haben, aber es ist jetzt Inhalt der Regierungserklärung, dass es zu einer Re­form insbesondere bei der Sachwalterschaft kommen muss. Vielleicht sollte man zur Entlastung der Volksanwaltschaft auch überlegen, eine zentrale Anlaufstelle in Öster­reich für Pflege und für Behinderte zu schaffen, denn es stellt sich immer wieder die Frage, wer für diese beiden Bereiche zuständig ist. Wir haben hier einen Spagat, einer­seits das Pflegegeld, die einzige Bundessozialleistung, andererseits wieder sind die Länder für Sozialleistungen zuständig. Das wäre meiner Meinung nach etwas, das zu überlegen ist.

Das Zweite, was nicht minder bedenklich ist – und auch die Volksanwaltschaft hebt hier den mahnenden Finger –, betrifft das Thema „Unterhaltsbevorschussung“. Es ist ein­fach bitter, dass es zahlreiche Kinder gibt, deren Existenz nicht ausreichend gesichert ist, weil das Unterhaltsbevorschussungsgesetz Löcher wie ein Emmentaler aufweist und soziale Härten innewohnend hat. Meiner Ansicht nach muss etwa die Erhöhung des Rechts auf Unterhaltsbevorschussung bis 19 Jahre hineinkommen. Aber auch bei der Rückforderung, an der es ja immer hängt, braucht es eine großzügigere Hand sei­tens des Gesetzgebers, denn die Unterhaltsbevorschussung ist aus dem Blickwinkel zu sehen, dass wir Kinder und deren Existenz absichern wollen.

Der dritte Bereich betrifft die Familienbeihilfen, die einerseits befristet vergeben wer­den – was so gar nicht vorgesehen ist –, auf der anderen Seite extrem lange Wartezei­ten mit sich bringen. Hier brauchen wir eine Reform, die in die Richtung der Dynamisie­rung geht. Es zeigt sich auch an den Fällen, die an die Volksanwaltschaft herange­tragen wurden – nicht nur, was ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger beispiels­weise bei den Befristungen oder bei den Wartezeiten betrifft –, dass wir hier einiges zu tun haben.

Das sind einmal jene drei Bereiche. Zwei möchte ich noch herausheben. Die Volksan­waltschaft fordert praktisch die Bundesregierung auf, einen verfassungskonformen Zu­stand herzustellen. Herr Kollege, Sie werden das jetzt hier zum ersten Mal hören (Bun­desrätin Mühlwerth: Aber sicher nicht zum letzten Mal!) – dort, wo Sie herkommen, werden Sie es nicht zum ersten Mal hören. Aber dass es noch immer keine Topogra­phieverordnung für Kärnten gibt und dass seit dem Jahr 2003 kein verfassungskonfor­mer Zustand besteht, ist ein Skandal. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung hier nichts tut und die Volksanwaltschaft einmal mehr festhält, dass dieser Zustand nicht verfassungskonform ist. – Es geht um die sogenannte Ortstafelfrage, für jene, die sich fragen: Wovon spricht er jetzt?

Von Bürgerinnen und Bürgern werden immer wieder Fälle herangetragen, die das lei­dige Thema der Adoption betreffen. Da sich die Länder irgendwie verabredet haben, dass zum Beispiel Frauen ohne Männer in Österreich keine Inlandsadoptionen durch­führen können, aber bei durchaus berechtigtem Kinderwunsch der Versuch gemacht wird, ein Kind zumindest aus dem Ausland zu bekommen, haben wir bei den Adoptio­nen dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf. Diesen Handlungsbedarf sieht leider die Justizministerin, der ich das auch schon einmal in einer Fragestunde sehr dringlich nahegebracht habe, überhaupt nicht. Jetzt sagt die Volksanwaltschaft, wir haben hier einen gesetzlichen Regelungsbedarf, und ich teile diese Meinung.

Noch ein Dauerbrenner, Kollege Kühnel hat es angesprochen: Der derzeitige Landes­hauptmann von Tirol hat als früherer Innenminister – nur damit Sie jetzt nicht verges­sen, wie lange das her ist, dazwischen war er nämlich Verteidigungsminister, also lang, lang ist es her – hier vom Rednerpult aus versprochen, binnen einen Jahres eine Re­gelung zu den Fliegerbomben zu machen. Es ist wirklich schon sehr, sehr lange her. Dann stand es sogar in einer Regierungserklärung, und man hat sich schon gefreut, dass es für jene, die bei den Ereignissen des Zweiten Weltkriegs eine Bombe aufs


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