diskutiert haben, aber es ist jetzt Inhalt der Regierungserklärung, dass es zu einer Reform insbesondere bei der Sachwalterschaft kommen muss. Vielleicht sollte man zur Entlastung der Volksanwaltschaft auch überlegen, eine zentrale Anlaufstelle in Österreich für Pflege und für Behinderte zu schaffen, denn es stellt sich immer wieder die Frage, wer für diese beiden Bereiche zuständig ist. Wir haben hier einen Spagat, einerseits das Pflegegeld, die einzige Bundessozialleistung, andererseits wieder sind die Länder für Sozialleistungen zuständig. Das wäre meiner Meinung nach etwas, das zu überlegen ist.
Das Zweite, was nicht minder bedenklich ist – und auch die Volksanwaltschaft hebt hier den mahnenden Finger –, betrifft das Thema „Unterhaltsbevorschussung“. Es ist einfach bitter, dass es zahlreiche Kinder gibt, deren Existenz nicht ausreichend gesichert ist, weil das Unterhaltsbevorschussungsgesetz Löcher wie ein Emmentaler aufweist und soziale Härten innewohnend hat. Meiner Ansicht nach muss etwa die Erhöhung des Rechts auf Unterhaltsbevorschussung bis 19 Jahre hineinkommen. Aber auch bei der Rückforderung, an der es ja immer hängt, braucht es eine großzügigere Hand seitens des Gesetzgebers, denn die Unterhaltsbevorschussung ist aus dem Blickwinkel zu sehen, dass wir Kinder und deren Existenz absichern wollen.
Der dritte Bereich betrifft die Familienbeihilfen, die einerseits befristet vergeben werden – was so gar nicht vorgesehen ist –, auf der anderen Seite extrem lange Wartezeiten mit sich bringen. Hier brauchen wir eine Reform, die in die Richtung der Dynamisierung geht. Es zeigt sich auch an den Fällen, die an die Volksanwaltschaft herangetragen wurden – nicht nur, was ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger beispielsweise bei den Befristungen oder bei den Wartezeiten betrifft –, dass wir hier einiges zu tun haben.
Das sind einmal jene drei Bereiche. Zwei möchte ich noch herausheben. Die Volksanwaltschaft fordert praktisch die Bundesregierung auf, einen verfassungskonformen Zustand herzustellen. Herr Kollege, Sie werden das jetzt hier zum ersten Mal hören (Bundesrätin Mühlwerth: Aber sicher nicht zum letzten Mal!) – dort, wo Sie herkommen, werden Sie es nicht zum ersten Mal hören. Aber dass es noch immer keine Topographieverordnung für Kärnten gibt und dass seit dem Jahr 2003 kein verfassungskonformer Zustand besteht, ist ein Skandal. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung hier nichts tut und die Volksanwaltschaft einmal mehr festhält, dass dieser Zustand nicht verfassungskonform ist. – Es geht um die sogenannte Ortstafelfrage, für jene, die sich fragen: Wovon spricht er jetzt?
Von Bürgerinnen und Bürgern werden immer wieder Fälle herangetragen, die das leidige Thema der Adoption betreffen. Da sich die Länder irgendwie verabredet haben, dass zum Beispiel Frauen ohne Männer in Österreich keine Inlandsadoptionen durchführen können, aber bei durchaus berechtigtem Kinderwunsch der Versuch gemacht wird, ein Kind zumindest aus dem Ausland zu bekommen, haben wir bei den Adoptionen dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf. Diesen Handlungsbedarf sieht leider die Justizministerin, der ich das auch schon einmal in einer Fragestunde sehr dringlich nahegebracht habe, überhaupt nicht. Jetzt sagt die Volksanwaltschaft, wir haben hier einen gesetzlichen Regelungsbedarf, und ich teile diese Meinung.
Noch ein Dauerbrenner, Kollege Kühnel hat es angesprochen: Der derzeitige Landeshauptmann von Tirol hat als früherer Innenminister – nur damit Sie jetzt nicht vergessen, wie lange das her ist, dazwischen war er nämlich Verteidigungsminister, also lang, lang ist es her – hier vom Rednerpult aus versprochen, binnen einen Jahres eine Regelung zu den Fliegerbomben zu machen. Es ist wirklich schon sehr, sehr lange her. Dann stand es sogar in einer Regierungserklärung, und man hat sich schon gefreut, dass es für jene, die bei den Ereignissen des Zweiten Weltkriegs eine Bombe aufs
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