BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 97

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Grundstück gelegt bekommen haben, endlich zu einer Lösung kommt. Ich nenne nur Salzburg oder dass die Stadt Salzburg über Jahre mit dem Bund prozessieren musste.

Heute haben wir wieder einen Volksanwaltschaftsbericht, in dem steht: Für jene bedau­erlichen Menschen, auf deren Grundstück eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Welt­krieg liegt, gibt es bis heute keine Regelung. Letztlich müssen diese Menschen das be­zahlen, was im Fall von Salzburg besonders dramatisch ist, weil es zum Beispiel eine Bombe auf dem Grundstück einer Friseurin gibt, die sagt: Ich kann mir die Hebung nie leisten!, und daneben am nächsten Grundstück wohnt eine Familie mit mehreren Kin­dern und sagt: Bitte tut doch diese Fliegerbombe weg!

Das Thema ist jetzt besonders dramatisch, weil durch die Korrosion jetzt die gefährli­che Zeit kommt, in der diese Fliegerbomben auch noch von selber und nicht nur durch Baumaßnahmen hochgehen können.

Die Volksanwaltschaft zeigt zwar Missstände im Bereich des Inneren, im Bereich der Polizei, auf, aber sie sagt auch immer eines – was ich auch klar und deutlich unter­schreibe –: Wir haben eine Personalknappheit bei der Polizei. Das muss man einfach anerkennen und auch danach handeln, um hier Abhilfe zu schaffen, denn viele Fehler, die durchaus passieren, kommen aus diesem Bereich.

Zum Schluss: Heute gehe ich nicht auf den wirklich immer wieder bemerkenswerten und wichtigen Grundrechtsteil ein, sondern sage nur: Liebe Kolleginnen und Kollegen, schaut euch an, was nach dem Grundrechtsteil kommt. Da kommt nämlich die Antidis­kriminierung.

Ein Dank an die Volksanwaltschaft, dass auch dieser Bereich in dieser Ausführlich­keit – Diskriminierung nach dem Geschlecht, nach der Religion, nach der Herkunft und so weiter – behandelt wird. Das ist etwas, das in einer Gesellschaft, in der jeder auf den anderen zugehen muss, ganz wichtig ist. Wenn die Niederösterreichische Landes­regierung nun den Missstand abstellt, dass Bewerbungen nur durch das Internet mög­lich sind und sie künftig auch schriftlich möglich sind, dann ist zumindest schon etwas geschehen. Wir sind zwar in einer Gesellschaft, die sich digital immer mehr präsentiert, aber das technische Gerät sollte nicht über die Chancen eines Menschen in seinem Fortkommen entscheiden.

In diesem Sinne bedanke ich mich herzlich bei der Volksanwaltschaft für den vorgeleg­ten Bericht. Ich sehe, bis auf unseren Kollegen aus Vorarlberg sprechen heute die Wie­ner, die Mandatare aus Wien. Das hängt möglicherweise auch damit zusammen, dass pro 100 000 Bürger die meisten Fälle hier in Wien anfallen, und das hat, glaube ich, nicht nur mit der örtlichen Nähe zur Volksanwaltschaft zu tun. – Danke schön. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

14.20


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

 


14.20.52

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meinen Ausführungen sei vorangestellt, dass ich den beiden ausscheiden­den Bundesräten Winterauer und Einwallner alles, alles Gute für ihren weiteren Le­bensweg wünsche. Ich kann nur unterstreichen, was sie gesagt haben: Auch wenn es manchmal heftig zugeht und auch die Worte heftig sind, glaube ich dennoch, sagen zu können, dass wir es immer wieder schaffen, eine gemeinsame Basis zu finden – allen Unterschieden, die wir haben, zum Trotz. Und das finde ich auch gut so. Das ist auch richtig so.

 


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