BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 98

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Nicht nur dieser Bericht, sondern auch die anderen Berichte der Volksanwaltschaft zei­gen, wie wichtig sie ist und wie gut es ist, dass es sie gibt. Ich glaube, wir können ins­gesamt stolz sein für Österreich, dass wir diese Volksanwaltschaft eingerichtet haben. Wir wissen ja auch, dass andere Länder unserem Beispiel durchaus gefolgt sind.

Im Jahre 2008 – das steht auch in diesem Bericht – gab es so viele Prüfverfahren wie noch nie. In über 68 Prozent der Fälle musste dem Sachverhalt detailliert nachgegan­gen werden, was eine Steigerung von über 6 Prozent darstellt. Das zeigt, dass doch einiges immer wieder im Argen liegt, sodass dem auch nachgegangen werden muss.

Erfreulicherweise hat die Volksanwaltschaft nicht nur über jene Dinge zu berichten, die wir über Jahre immer wieder in den Berichten finden und die sich nicht verbessert und geändert haben, sondern sie kann auch Erfolge aufweisen, wo sich dann die Minis­terien offensichtlich doch erweichen haben lassen. Ein Erfolg, der Ihnen wirklich gelun­gen ist und der ganz wesentlich war, war die Pflegegeldeinstufung der schwerstbehin­derten Kinder; ein weiterer Punkt die Rechtsposition von SpitalspatientInnen bei fehler­haften Medizinprodukten; die Kennzeichnung bestimmter Arzneimittel, die verbessert wurde; und auch, dass man nicht den doppelten Spitalskostenbeitrag zahlen muss, wenn man von einem Spital ins andere verlegt wird. Herzliche Gratulation, dass Ihnen das wenigstens gelungen ist! – Ich weiß, auch Sie müssen harte Bretter bohren, bis dann endlich das passiert, was eigentlich nötig ist.

Das ist gerade bei der Volksanwaltschaft so bedauerlich und auch verwunderlich, denn sie ist so nahe am Bürger wie kaum jemand von uns. Sie hört täglich die Beschwerden der Bürger und wo sie – vermeintlich oder auch tatsächlich – nicht zu ihrem Recht kommen. Und da, denke ich, könnten die Regierungsparteien mehr auf die Volksan­waltschaft hören und entsprechende Gesetzesänderungen vornehmen – zum Beispiel wenn es um so grundlegende Dinge geht wie, dass schlechter situierte Menschen ein­fach nicht zu ihrem Recht kommen, weil sie an den Kosten scheitern. Das kann es wohl nicht sein in einer Demokratie, dass ich zu meinem Recht aus Kostengründen nicht komme, weil ich mir das nicht leisten kann! – Da sagt nach wie vor das Bundes­kanzleramt Nein.

Oder: Wenn es um Menschen geht, die aufgrund von Unkenntnis ihre Ansprüche zu spät geltend gemacht haben – zumal doch jeder Kenner der Sozialmaterie sagt, das ist so komplex, dass es für den Experten oft nur schwer zu durchschauen ist, geschweige denn für einen einfachen Bürger, der noch dazu dieses Juristendeutsch nicht wirklich versteht! Wenn wir ehrlich sind, müssen wir sagen, dass wir uns auch manchmal schwertun damit, wir müssen auch manchmal einen Absatz dreimal lesen, um zu wis­sen, was eigentlich damit gemeint ist. Wie soll dann der – unter Anführungszeichen – „einfache Bürger“ es verstehen? Und auch dann, wenn dieser Anspruch als richtig er­kannt wird, bekommt er es rückwirkend nicht ersetzt, weil er es eben zu spät gemacht hat, so nach dem Motto: Da hast du eben Pech gehabt! – Ich denke, das muss in einem Staat, der sich auch Sozialstaat nennt, nicht wirklich sein.

Oder auch die Berechnung der Hinterbliebenenpension, wo die Volksanwaltschaft kriti­siert, dass der Berechnungszeitraum zu kurz ist – und das tut sie nicht zum ersten Mal. Da denke ich mir auch, ein Hinterbliebener hat ohnehin schon einen Verlust zu verkraf­ten, und dann sind wir auch noch kleinlich mit den Berechnungsmonaten. Das, denke ich, muss auch nicht sein.

Ein Punkt, den ich schon öfter an anderer Stelle hier in diesem Hohen Haus kritisiert habe oder hinsichtlich dessen ich gefordert habe, dass man darüber nachdenken soll­te, ob man das wirklich noch braucht, ist die Schulsprengeleinteilung.

In Zeiten wie diesen, wo wir so viel von Mobilität reden und wo wir ein Schulsystem ha­ben, das sehr auf Schwerpunkte, auf Schwerpunkte in der Bildung und in der Ausbil-


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