Flüchtlinge sind, durch die Tatsache, dass sie alt sind, älter sind, krank sind, invalid sind, nicht mehr berufstätig sein können, vom Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen sind. Das sind Menschen, die nie die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen können, weil sie krank sind und deshalb nicht diese ASVG-Richtsätze erfüllen können – und die besonders dramatisch dadurch betroffen sind, dass sie ja nicht sagen: Na gut, habe ich halt nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, behalte ich halt meine türkische oder serbische oder kroatische oder bosnische!, sondern dass das Menschen sind, die hier anerkannten Flüchtlingsstatus haben, die keinen – unter Anführungszeichen – „eigenen“ Pass haben, sondern nur einen Fremdenpass, und damit beispielsweise auch vom Zugang zu ihren Familien völlig abgeschnitten sind.
Also das ist ein Problembereich, wo es ganz eindeutig legistischen Änderungsbedarf gibt, um dieser kleinen Fallgruppe helfen zu können, weil es eben null Ermessensspielraum im Staatsbürgerschaftsgesetz gibt.
Als letzte Anmerkung erlaube ich mir – auch in meiner Eigenschaft als Vorsitzende – hier zu sagen, dass die Volksanwaltschaft selbstverständlich Forderungen zu ihrer Weiterentwicklung erhebt – das wurde bereits kurz angeschnitten –, und zwar vor allem was die Frage des mangelnden Prüfauftrags bei ausgegliederten Rechtsträgern betrifft. Mein Kollege Dr. Kostelka wird noch Stellung dazu nehmen im Zusammenhang mit den ÖBB, um das zu illustrieren.
Damit Sie wissen, was ich meine, bringe ich ein Beispiel aus meinem Prüfbereich: die Bundesimmobiliengesellschaft. – Die BIG gehört zu 100 Prozent dem Bund. Also das gehört sozusagen der Republik, uns allen, wenn man so will. Die BIG unterliegt nicht der Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft.
Ich hatte, als ich Volksanwältin wurde, sofort Gespräche mit den beiden Vorständen, und diese haben mir versichert, dass es da keine Probleme geben wird. – Na ja, es hat keine Probleme gegeben, solange es keine Prüfverfahren gegeben hat.
Jetzt, wo es erstmals tatsächlich um Fragen geht, haben sie geschrieben, es gebe nach der Bundesverfassung keine Verpflichtung ihrerseits, meine Fragen zu beantworten. Ich hoffe hier immer noch auf eine, wenn man so will, amikale Lösung. Aber Basis für unsere Arbeit ist das keine.
Noch einmal: Das ist eine unserer zentralen Forderungen. Wir haben jetzt an den Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrates ein Reformpapier über die wichtigsten Punkte für die Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft übermittelt, und wir hoffen, dass es durch parlamentarische Diskussion im Volksanwaltschaftsausschuss zu Schritten kommen wird, die zumindest jenen Level für die Volksanwaltschaft wiederherstellen, den der Rechnungshof hat.
Also wir sind da ohnehin sehr bescheiden: Dort, wo der Rechnungshof einen Prüfauftrag zur Gebarungskontrolle hat, sollte die Volksanwaltschaft zumindest die Prüfzuständigkeit für die Verwaltung und für die Tätigkeit der ausgegliederten Rechtsträger haben. Das gibt es im Moment noch nicht.
Als allerletzte Anmerkung quasi das Aktuellste: Im Regierungsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP wurde vereinbart, dass die nationale Präventionsstelle im Sinne des sogenannten OPCAT-Übereinkommens – das ist das Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention der UNO – in der Volksanwaltschaft eingerichtet wird. Dieser Prozess ist jetzt im Laufen. Wir als Volksanwaltschaft hoffen hier auf ein Ergebnis im Sinne der Umsetzung dieses Abkommens.
Ich erlaube mir, zu sagen, dass ich davon ausgehe, dass wir auch die Unterstützung des Hohen Bundesrates in diesen Fragen haben werden. Möglicherweise werden wir
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