dann nächstes Jahr, wenn wir über den Jahresbericht 2009 hier diskutieren werden, schon darüber berichten können. Aber Sie werden jedenfalls, sollte es so weit kommen, ohnehin schon vorher damit befasst werden, weil es ja dafür die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen gilt. – Danke ganz herzlich. (Allgemeiner Beifall.)
14.43
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gelangt nun Herr Volksanwalt Dr. Kostelka. – Bitte.
14.44
Volksanwalt Dr. Peter Kostelka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Am Ende einer längeren Debatte werde ich versuchen, einige Schlaglichter in diesem Zusammenhang zu formulieren.
Die erste Bemerkung möchte ich anknüpfend an die Ausführungen des Herrn Bundesrates Kühnel im Zusammenhang mit der Unterbringung in den Kasernen machen. Was hier geschieht – auch der Herr Bundesrat Schennach hat darauf Bezug genommen –, ist prohibitiv für eine Bereitschaft der österreichischen Jugend, sich der Verteidigung und der Katastrophenhilfe zu widmen.
Ich glaube, dass ein junger Mensch heute Anspruch hat, in einer Kaserne so untergebracht zu werden, wie er auch zu Hause wohnt. Und das ist nicht nur im Zusammenhang mit der mangelnden Privatsphäre nicht der Fall. In einem 100-Bett-Zimmer ist eine Privatsphäre praktisch nicht mehr gegeben. Wenn die jungen Leute nach einem Nachteinsatz oder nach einem Einsatz bei schlechtem Wetter nicht einmal die Möglichkeit haben, ihre Einsatzkleidung für den nächsten Tag zu trocknen, dann beginnt das auch im gesundheitlichen Zusammenhang problematisch zu werden.
Ich sage hier ganz klar, dass es Unterkünfte beim Österreichischen Bundesheer gibt, die, wären sie nicht im Bundesheer, sondern würde es sich um Unterkünfte von sozial Schwächeren handeln, von den entsprechenden kommunalen Behörden sofort gesperrt werden würden. Das ist eine Situation, die, würde ich meinen – und ich hoffe auch auf Ihre Zustimmung –, letztendlich für die Republik in ihrer Verantwortung für die jungen Menschen, die ja nicht freiwillig beim Bundesheer sind, schlicht und einfach nicht akzeptabel sind.
Herr Bundesrat Ing. Einwallner hat zu Recht auf die Problematik der ausgegliederten Rechtsträger verwiesen. Es geht hier – lassen Sie mich das ganz offen sagen – nicht darum, dass die Volksanwaltschaft Zuständigkeit in Bereichen erhält, wo sie bisher nie zuständig war, sondern es geht letztendlich darum, ihr etwas zurückzugeben, was sie aufgrund der gesetzlichen Entscheidungen auch dieses Hauses verloren hat.
Was ist der Hintergrund? – Die Volksanwaltschaft ist nur zuständig für die Prüfung der Verwaltung. Solange Bahn, Post, der ganze Telekombereich – und eine derartige Liste hat in der Zwischenzeit schon 100 Positionen – noch Teil der Verwaltung waren, unterlagen sie selbstverständlich der Kontrolle der Volksanwaltschaft. Aber in dem Augenblick, in dem eine Organisationsreform vorgenommen wurde, durch die die Bahn nicht mehr eine Sektion des Verkehrsministeriums war, sondern eine eigene Aktiengesellschaft wurde, hat die Volksanwaltschaft ihre Zuständigkeit verloren.
Viele dieser Einrichtungen erfüllen nach wie vor natürlich öffentliche Aufgaben – nicht nur beispielsweise die Bahn, sondern auch alle Krankenhäuser, Müllabfuhr oder Entsorgungsunternehmungen, Wassergenossenschaften: All diese Einrichtungen unterstehen theoretisch nicht mehr der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft.
Ich bekenne mich in diesem Zusammenhang ganz offen dazu, dass die Volksanwaltschaft in diesen Bereichen jenseits der rechtlichen Grundlagen das nicht zu Kenntnis nimmt. Aber wir müssen uns auch dessen bewusst sein, dass das eine Zeit lang funktioniert. Wenn es aber wirklich zu einer anderen inhaltlichen Beurteilung zwischen
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