BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 104

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Volksanwaltschaft und dem geprüften Bereich kommt, dann gibt es solche Antworten, wie sie Frau Volksanwältin Stoisits genannt hat: Dann besinnt man sich in den ausge­gliederten Rechtsträgern natürlich darauf, dass eine Zuständigkeit der Volksanwalt­schaft formell verfassungsmäßig nicht besteht.

Das heißt aber, dass der Widerstand genau dann kommt, wenn im Interesse des Bür­gers eine solche Kontrolle sinnvoll und notwendig wäre. Ich glaube, dass es letztend­lich in diesem Zusammenhang um nichts anderes geht, als von den anderen Ländern in Europa, aber auch darüber hinaus, zu lernen.

Es gibt kein Land in Europa, in dem nicht auf die Entwicklung in diesen Bereichen Rücksicht genommen worden ist. Selbst das ausgliederungsfreudige England hat den Grundsatz aufgestellt: Wo öffentliches Geld drinnen ist, dort ist auch die Kontrolle der Volksanwaltschaft in entsprechender Weise gegeben.

Nächster Punkt: Jugendwohlfahrt. – Eine ganz kurze Bemerkung zu einem ganz gro­ßen Problem: Ich glaube, die Ereignisse um die Kinder von Pöstlingberg oder auch eine Reihe anderer derartiger Ereignisse werden nicht die letzten sein. Worauf wir in diesem Zusammenhang in aller Deutlichkeit aufmerksam gemacht haben, ist, dass dann, wenn die Personalstände – auch wenn die Budgets in Form einer Valorisierung angehoben worden sind – in keiner Weise ausgeweitet wurden, die Jugendämter bei einer Steigerung von 150 Prozent der Fälle in 15 Jahren ihren Aufgaben nicht mehr wirklich gerecht werden können. In diesem Zusammenhang können diese Ämter nicht mehr tun, als auf den ersten Augenschein hin Prüfungen vorzunehmen – wenn es die überhaupt gibt.

Es ist ja kein Zufall, dass es am Pöstlingberg einen Fall gegeben hat, wo die Mutter Akademikerin war, die sich entsprechend artikulieren konnte, wo also die Verhältnisse für die prüfende Einrichtung nicht ganz so einfach waren und wo die Behörde diese Auseinandersetzungen schlicht und einfach gescheut hat. Das liegt im System. Ich glaube, dass es hier auf jeden Fall zu einer Nachrüstung von Personalständen und Budget kommen muss.

Nun zum Thema Pflegegeld. – Da haben wir ein echtes Problem, und zwar eines, das gerade diese Kammer in besonderem Maße berühren sollte. Föderalismus ist eine sinnvolle Einrichtung, und gerade der Bundesrat steht dafür. Aber wenn es in einem Bereich wie im Pflegegeldbereich so große Unterschiede von Bundesland zu Bundes­land gibt, die für die dort lebende Bevölkerung nicht erklärbar sind, dann ist das eine unbefriedigende Situation.

Es gibt Bundesländer, wo es doppelt so viel Zuerkennung in Teilbereichen gibt wie in den anderen. Es gibt Bundesländer, in denen die Verfahren wesentlich länger dauern als in den anderen. Es ist ein Akt der Vereinheitlichung notwendig, der hier auch im In­teresse des Föderalismus angestrebt werden muss.

Die Rechtsmittelkosten sind ein wirkliches Problem. Wovon wir in diesem Zusam­menhang sprechen, ist die Verfahrenshilfe, vor allem bei den öffentlichen Gerichten, vor allem im Verwaltungsgerichtshof. Das heißt, Richter entscheiden, ob es sinnvoll ist, einen Prozess zu führen. Eine Verfahrenshilfe gibt es nicht, wenn nicht eine richterliche Entscheidung vorliegt, dass es ein sinnvoller Prozess ist, keine Obstruktion oder keine unnotwendige Prozessführung. Wenn dann aber trotzdem, obwohl Richter meinen, dass dieser Prozess sinnvollerweise zu führen ist, ein entsprechendes Rechtsmittel nicht zum Erfolg führt, dann ist das Ergebnis, dass der Betreffende, der sich den Pro­zess ohnedies nicht leisten konnte und deswegen die Verfahrenskosten bezahlt be­kommen hat, die Verfahrenskosten eines solchen Urteils der Gegenseite zu tragen hat.

 


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